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Windows Live® Suchergebnisse RabattEnzyklopädieartikel
Rabatt (italienisch: Abschlag), bezeichnet allgemein einen Preisnachlass beim Erwerb von Waren. Preisnachlässe werden im Allgemeinen gewährt, wenn ein Kunde Handelsware sofort bei Lieferung bezahlt oder wenn die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Mengenrabatt wird Käufern gewährt, die große Mengen abnehmen. Händlerrabatte erhalten Großhändler und andere Handelsgruppen; damit sollen die Kosten für die Übernahme bestimmter Funktionen wie Lagerhaltung und Vermarktung gedeckt werden. Der Rabatt kann als Absolutbetrag, aber auch als Prozentsatz des Angebotspreises ausgedrückt werden. Die Preisermäßigung ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen: So unterscheidet man z. B. Barzahlungsrabatt bei sofortiger Barzahlung des Kunden, Mengenrabatt bei Abnahme größerer Posten, Saisonrabatt bei Erwerb außerhalb der Hauptbetriebszeiten, Treuerabatt für lang andauernde Geschäftsbeziehungen, Einführungsrabatt bei der Einführung von neuen Produkten oder Personalrabatt, der an eigene Mitarbeiter gewährt wird. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Rabattwesen lange Zeit im Gesetz über Preisnachlässe („Rabattgesetz”) geregelt. Dieses Gesetz sowie die so genannte Zugabenverordnung wurde mit Wirkung zum 1. August 2001 aufgehoben. Damit leitete der Gesetzgeber Schritte zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ein.
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