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  • Rechtspositivismus – Wikipedia

    Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, die die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung ("kodifiziertes Recht ...

  • Rechtspositivismus und Naturrecht

    Projektübersicht. Rechtspositivismus und Naturrecht im deutschen Rechtsystem. Referat von Corinna Wendt, 23.10.02 Unter dem Begriff ‚Positivismus’ versteht man allgemein die ...

  • Rechtspositivismus - Duden Recht

    eine rechtstheoretische Auffassung von Recht, die dieses mit den positiven, d. h. vom Gesetzgeber gesetzten oder als Gewohnheits- oder Richterrecht geltenden Normen gleichsetzt.

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Rechtspositivismus

Enzyklopädieartikel

Rechtspositivismus, eine Betrachtungs- und Anwendungsweise der Rechtsordnung, die sich ausschließlich auf die Beachtung des in Gesetzen niedergeschriebenen Rechts und des Gewohnheitsrechts beschränkt.

Im Gegensatz zum Naturrecht lehnt der Rechtspositivismus jedes übergeordnete, aus der menschlichen Natur ableitbare Recht ab, sofern es nicht auf einen formell gültigen Akt der Rechtsetzung zurückgeht. Somit wird auch die Idee der Gerechtigkeit vom Rechtspositivismus als unwirklich abgelehnt. Nach dieser Auffassung wäre beispielsweise die Rechtsfortbildung durch die Gerichte unmöglich, was zu einem reinen Gesetzesstaat im Gegensatz zu einem Rechtsstaat führt.

Siehe auch Positivismus

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