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Windows Live® Suchergebnisse RechtspositivismusEnzyklopädieartikel
Rechtspositivismus, eine Betrachtungs- und Anwendungsweise der Rechtsordnung, die sich ausschließlich auf die Beachtung des in Gesetzen niedergeschriebenen Rechts und des Gewohnheitsrechts beschränkt. Im Gegensatz zum Naturrecht lehnt der Rechtspositivismus jedes übergeordnete, aus der menschlichen Natur ableitbare Recht ab, sofern es nicht auf einen formell gültigen Akt der Rechtsetzung zurückgeht. Somit wird auch die Idee der Gerechtigkeit vom Rechtspositivismus als unwirklich abgelehnt. Nach dieser Auffassung wäre beispielsweise die Rechtsfortbildung durch die Gerichte unmöglich, was zu einem reinen Gesetzesstaat im Gegensatz zu einem Rechtsstaat führt. Siehe auch Positivismus
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