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Reichskammergericht

Enzyklopädieartikel

Reichskammergericht, oberstes Reichsgericht im Heiligen Römischen Reich, das 1495 auf dem Wormser Reichstag geschaffen wurde und das königliche Kammergericht ablöste. Seinen Sitz hatte das Gericht zunächst in Frankfurt, dann in Worms, Speyer und vom Ende des 17. Jahrhunderts bis 1806 in Wetzlar. Die Leitung übernahm ein vom Kaiser ernannter Kammerrichter, der dem Hochadel entstammte. Es gab des Weiteren bis zu vier Präsidenten, maximal 50 Beisitzer und eine Kanzlei. In die Zuständigkeit des Reichskammergerichts fielen u. a. Landfriedensbruch, die Angelegenheiten des Fiskus, die Missachtung der Reichsacht und Besitzstreitigkeiten unter Reichsunmittelbaren. Außerdem war das Reichskammergericht das oberste Berufungsgericht für alle Gerichte der einzelnen Territorien, die nicht unter das Appellationsprivileg des Landesherrn fielen. Die Reichskammergerichtsordnung wurde mehrfach modifiziert; vom 17. Jahrhundert an verlor das Reichskammergericht an Bedeutung.

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