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  • Reichskanzler – Wikipedia

    Reichskanzler war die fortlaufende Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. In dieser Rolle stand er dem Kabinett – von 1871 bis 1918 der ...

  • www.der-reichskanzler.de

    letzte Änderung -statt Völkerrechtliches Gutachten Teil III-21.06.2008 siehe deutsches-reich.com/haben Sie gewußt

  • Chronik 1933

    6. 1. Der per Notverordnung seit Juli 1932 abgesetzte preußische Ministerpräsident Otto Braun fordert von Reichskanzler Kurt von Schleicher die Wiedereinsetzung in sein Amt.

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Reichskanzler

Enzyklopädieartikel

Reichskanzler, höchste Regierungsfunktion in einem Reich.

1. Im Heiligen Römischen Reich bis 1806 Bezeichnung für den Erzkanzler, dessen Amt der Erzbischof von Mainz innehatte.

2. Von 1867 bis 1871 der Titel von Friedrich Ferdinand von Beust, dem Vorsitzenden des gemeinsamen Ministeriums in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie.

3. Im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) der höchste Regierungsbeamte, der zugleich den Vorsitz des Bundesrates innehatte und der Reichsverwaltung vorstand. Er wurde vom Kaiser ernannt, war der einzige Minister des Reiches und in der Regel zugleich preußischer Ministerpräsident und Außenminister. Kaiserliche Anordnungen mussten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – erst vom Reichskanzler bzw. seit 1878 durch einen seiner nachgeordneten Staatssekretäre gegengezeichnet werden, ehe sie Gültigkeit erhielten. Der Reichskanzler war vom Vertrauen des Reichstages unabhängig. Reichskanzler waren u. a. Otto von Bismarck, Georg Leo von Caprivi, Theobald von Bethmann-Hollweg und Prinz Max von Baden.

4. In der Weimarer Republik der Leiter der Reichsregierung. Zusammen mit den Reichsministern bildete der Reichskanzler die Reichsregierung, und er bestimmte die Richtlinien der Politik. Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen und war dem Reichstag verantwortlich. Diese doppelte Abhängigkeit vom Reichspräsidenten und vom Reichstag trug mit zum Zusammenbruch des Weimarer Systems bei. In der Endphase der Weimarer Republik regierten die Reichskanzler, gestützt auf den Reichspräsidenten, auf der Grundlage des Notverordnungsrechts. Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 wandelte sich das Präsidialsystem in eine Diktatur. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August 1934 vereinigte Hitler als „Führer und Reichskanzler” das Amt des Reichskanzlers und das des Reichspräsidenten in seiner Person.

Reichskanzler der Weimarer Republik waren u. a. Philipp Scheidemann, Hermann Müller, Gustav Stresemann, Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher.

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