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Reichspräsident

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Friedrich EbertFriedrich Ebert

Reichspräsident, das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1934. Gemäß Artikel 43 der Weimarer Verfassung wurde der Reichspräsident für sieben Jahre direkt vom Volk gewählt. Der Reichstag hatte das Recht, die Absetzung des Reichspräsidenten durch Volksabstimmung herbeizuführen und ihn vor dem Staatsgerichtshof anzuklagen. Der Reichspräsident besaß eine starke Stellung („Ersatzmonarch”), da er den Oberbefehl über die Reichswehr innehatte, das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsregierung hatte und das Recht zur Auflösung des Reichstages und zudem auf der Grundlage des Artikels 48 den Ausnahmezustand verhängen konnte. Erster Reichspräsident war Friedrich Ebert (1919-1925). Ihm folgte, nachdem Walter Simons kurzzeitig geschäftsführender Reichspräsident war, Paul von Hindenburg (1925-1934). Nach dessen Tod übernahm Adolf Hitler zusätzlich zum Amt des Reichskanzlers das des Reichspräsidenten und nannte sich nun „Führer und Reichskanzler”.

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