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Windows Live® Suchergebnisse ReichsreformEnzyklopädieartikel
Reichsreform, Bestrebungen zur Umgestaltung der Reichsverfassung im Heiligen Römischen Reich im 15. und 16. Jahrhundert. Auf den Reichstagen der Jahre 1434 bis 1438 gab es bereits erste Bemühungen um eine Reichsreform, die den Reichsständen größeren Einfluss auf die Reichsregierung sichern und die Befugnisse des Kaisertums beschränken sollten; die Bemühungen scheiterten jedoch am Gegensatz zwischen Krone und Reichsständen. Ende des 15. Jahrhunderts forcierten die Reichsstände unter der Führung des Mainzer Erzbischofs Berthold von Henneberg ihre Reformforderungen erneut, und 1495 stimmte Kaiser Maximilian I., der in seiner Auseinandersetzung mit Frankreich auf die Unterstützung der Reichsstände angewiesen war, schließlich auf dem Wormser Reichstag Reformen zu: Ein unabhängiges Reichskammergericht wurde eingerichtet, eine Reichssteuer („Gemeiner Pfennig”) erhoben und der Ewige Landfriede zur Beendigung des Fehdewesens verkündet. Dem von den Ständen geforderten Reichsregiment, d. h. einem ständigen Fürstenkollegium, an dessen Mitwirkung und Zustimmung der Kaiser gebunden sein sollte, verweigerte sich Maximilian zunächst; erst auf dem Augsburger Reichstag von 1500 gestand er die Einrichtung eines Reichsregiments zu, löste es jedoch zwei Jahre später bereits wieder auf. 1547/48 suchte Kaiser Karl V. durch eine Reichsreform die Befugnisse des Monarchen wieder zu erweitern, was jedoch am Widerstand der Reichsstände scheiterte; 1555 wurden die unter Maximilian begründeten Einrichtungen bestätigt. Einer grundlegenden Reform der Reichsverfassung standen der Widerstand sowohl des Kaisers wie auch der Reichsfürsten entgegen. Als Reichsreform wird auch die Neuordnung der Territorien im Deutschen Reich nach 1919 und die damit einhergehende Neuregelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern bezeichnet. Die territoriale Reform beschränkte sich auf die Angliederung Coburgs an Bayern und die Zusammenfassung der thüringischen Staaten zum Land Thüringen (beides 1920) sowie die Angliederung Pyrmonts (1922) und Waldecks (1927) an Preußen. Die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern blieb in Ansätzen bzw. Absichtsbekundungen stecken; im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung ab 1933 verloren die Länder weitgehend ihre Kompetenzen und ihre Eigenständigkeit und wurden der zentralistischen Struktur des Führerstaates eingegliedert.
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