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Sachenrecht

Enzyklopädieartikel

Sachenrecht, im bürgerlichen Recht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen einer Person und einer Sache regeln (auch: dingliche Rechte). Im Gegensatz zum Schuldrecht, in dem etwa das Recht auf die Verschaffung einer Sache geregelt ist, betrifft das Sachenrecht das unmittelbare Recht an der Sache, wie beispielsweise Besitz und Eigentum.

Während ein schuldrechtlicher Kaufvertrag lediglich die Pflicht des Verkäufers zur Übereignung der Sache an den Käufer begründet, ändert sich die Rechtslage am Eigentum erst durch einen eigenen Vertrag, die Eigentumsübertragung. Im Gegensatz zu Rechten aus schuldrechtlichen Verträgen, der nur die Vertragsbeteiligten binden, wirken dingliche Rechte absolut, also gegen jedermann. Der Bereich des Sachenrechts ist im Dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt; daneben treten Sondervorschriften, wie beispielsweise das Wohnungseigentumsgesetz.

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