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Windows Live® Suchergebnisse SchutzzollEnzyklopädieartikel
Schutzzoll, zum Schutz inländischer Produzenten erhobener Importzoll, der die Einfuhr von Waren internationaler Konkurrenzunternehmen verringern soll. Einheimische Hersteller, die dem Wettbewerb bei zwischenstaatlichem Freihandel nicht standhalten könnten, werden auf diese Weise indirekt subventioniert. Während Erhaltungszölle dem permanenten Schutz vor ausländischer Konkurrenz dienen, soll der vom deutschen Nationalökonomen Friedrich List (1789-1846) geforderte Erziehungszoll einen im Aufbau begriffenen einheimischen Industriebereich nur solange sichern, bis dieser internationale Wettbewerbsfähigkeit erreicht hat. Zwischen den Industrienationen ist der Schutzzoll für gewerbliche Güter im Lauf der letzten Jahrzehnte weitgehend abgebaut worden. Eine Ausnahme bildet innerhalb der Europäischen Union u. a. das Gebiet der Landwirtschaft. Dort tragen Zollerhebungen nach wie vor in erheblichem Ausmaß dazu bei, einheimische Anbieter vor starken Preiseinbrüchen durch ausländische Konkurrenz auf dem Binnenmarkt zu schützen. Die GATT-Regelungen, deren Einhaltung inzwischen durch die Welthandelsorganisation (WTO) überwacht wird, verfolgen jedoch das Ziel, derartige Handelshemmnisse künftig zu verringern bzw. vollständig abzubauen. Im Gegensatz zu den erwähnten Importzöllen können Exportzölle auch dem Schutz der einheimischen Verbraucher dienen: Sie tragen dazu bei, eine unverhältnismäßig starke Ausfuhr bestimmter Inlandsgüter zu verhindern, wodurch die Angebote auf dem eigenen Markt sinken und die Preise steigen würden.
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