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Senat (von lateinisch senatus: Rat der Alten), im römischen Staat der Antike ein Beirat des Königs und später der Magistrate, dessen Beschluss für die ausführende Beamtenschaft vorbehaltlich des Einspruchs eines Volkstribunen verbindlich war. Die römischen Senatoren wurden vom König, später von den Konsuln, auf Lebenszeit benannt. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Richterkollegien des Bundesverfassungsgerichts, der Obersten Gerichtshöfe, des Bundespatentgerichtes, der Finanz-, Landessozial-, Oberlandes- und Oberverwaltungsgerichte sowie die neben dem Rektor oder Präsidenten stehenden Entscheidungsorgane der Universitäten Senat genannt. In parlamentarischen Regierungssystemen mit einem Zweikammersystem ist der Senat häufig Bezeichnung für die zweite Kammer, in Bundesstaaten für das parlamentarische Repräsentativorgan der Gliedstaaten beim Bund (z. B. in den USA, siehe Kongress der Vereinigten Staaten). In Hamburg, Berlin und Bremen trägt die Landesregierung die Amtsbezeichnung Senat. In Bayern bestand bis 2000 ein Senat als berufsständisch gegliederte zweite, auf beratende Funktion beschränkte parlamentarische Kammer. Ihr gehörten 60 Senatoren an: elf Senatoren entsanden die Gewerkschaften, ebenfalls elf die Land- und Forstwirtschaft, die Kommunen stellten sechs Vertreter. Jeweils fünf Senatoren kamen aus Industrie und Handel, dem Handwerk, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden sowie den Genossenschaften. Die freien Berufe ordneten vier, die Hochschulen drei Senatoren ab. Im Februar 1998 votierten die bayerischen Bürger in einem Volksentscheid für die Abschaffung des Senats, im September 1999 erklärte das bayerische Verfassungsgericht die Abschaffung des Senats für verfassungskonform, und zum 1. Januar 2000 trat das Gesetz zur Abschaffung des Senats in Kraft.
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