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  • Solidarpakt – Wikipedia

    Als Solidarpakt wird in Deutschland die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern bezeichnet, den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter ...

  • Solidarpakt-Mittel erstmals korrekt verwendet | MDR.DE

    Investitionen in Bildung und Infrastruktur, das sind Zwecke, für die Solidarpakt-Gelder ausgegeben werden dürfen. Im Osten war das nicht immer so, in Thüringen 2007 schon.

  • Solidarpakt: Beamtenbund und Polizisten mauern

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Solidarpakt

Enzyklopädieartikel

Solidarpakt, die von Bundesregierung und Bundesländern in Deutschland vereinbarten Sonder-Bundesergänzungszuweisungen (Sobez) an die fünf neuen, ostdeutschen Bundesländer und Berlin, mit deren Hilfe diese Länder die teilungsbedingten Sonderlasten überwinden und ein den alten Bundesländern vergleichbares wirtschaftliches Niveau erreichen sollen.

Unmittelbar nach der deutschen Wiedervereinigung wurde zur Förderung und Angleichung der im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern weit zurückliegenden Wirtschaft der fünf neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) der Fonds Deutsche Einheit eingerichtet; jedoch offenbarte sich schon rasch, dass dies kein geeignetes Mittel war und vor allem nicht ausreichte, um die wirtschaftlichen Verhältnisse im Osten denen im Westen anzugleichen. Daher beschlossen Bundesregierung und Bundesländer am 13. März 1993 den Solidarpakt, in dessen Rahmen Finanzmittel vom Bund und über den Länderfinanzausgleich in die neuen Länder fließen sollten. Der Pakt trat 1995 in Kraft, stellte den neuen Ländern insgesamt 94,5 Milliarden Euro zur Verfügung und war bis Ende 2004 befristet. Doch erwies sich bereits nach etwa der Hälfte der Laufzeit, dass das Ziel des Paktes – die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse – binnen zehn Jahren nicht zu verwirklichen war, weshalb Bund und Länder am 23. Juni 2001 einen weiteren Solidarpakt, den Solidarpakt II, schlossen. Er trat 2005 in Kraft, läuft bis 2019 und garantiert den neuen Ländern insgesamt 156,5 Milliarden Euro. Diese Summe ist in zwei „Körbe” aufgeteilt: Korb I enthält 105,3 Milliarden Euro und dient der Fortführung der Verpflichtungen aus dem Solidarpakt I, d. h. dem Abbau teilungsbedingter Lasten; die übrigen gut 51 Milliarden Euro aus Korb II sind sonstige Finanzmittel des Bundes, die den neuen Ländern in höherem Maße als den alten zufließen.

Der Begriff Solidarpakt wird allgemein auch auf (fiktive) Verträge aus Gründen der Solidarität angewendet oder ist ein in den unterschiedlichsten Zusammenhängen gebrauchtes politisches Schlagwort für den Appell, die Lasten schwächerer gesellschaftlicher Gruppe mitzutragen. So wird etwa von der gesetzlichen Krankenversicherung bisweilen als einem Solidarpakt gesprochen.

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