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Soziales Netz

Enzyklopädieartikel

Soziales Netz, Summe aller sozialen Leistungen, die zusammen das System der sozialen Sicherung bilden. Das sich daraus ergebende Netz der sozialen Sicherung beruht in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen auf dem Versicherungs-, dem Versorgungs- und dem Sozialhilfeprinzip (Fürsorgeprinzip). Ersteres beinhaltet die Leistungen der Sozialversicherung, die eine unter staatlicher Aufsicht stehende, nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung aufgebaute Pflichtversicherung ist, welche die Zweige der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung umfasst. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden größtenteils von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht.

Unter das Versorgungsprinzip fallen u. a. Leistungen aus dem Lastenausgleich (zwischen nicht vermögensgeschädigten und vermögensgeschädigten Bundesbürgern nach dem Ende des 2. Weltkrieges) und der Kriegsopferversorgung, unter das Sozialhilfeprinzip die Sozialhilfe. Zu den direkten Sozialleistungen, die das soziale Netz bilden, gehören z. B. auch das Kinder- und Elterngeld, Mittel zur Ausbildungsförderung und Jugendhilfe sowie Wohngeld und Leistungen zur Wiedergutmachung. Auskunft über den Umfang, die Struktur und die weitere Gestaltung des Systems der sozialen Sicherung gibt das Sozialbudget, das neben den direkten auch die indirekten Sozialleistungen einschließlich der allgemeinen Dienste erfasst.

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