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Windows Live® Suchergebnisse SozialstaatEnzyklopädieartikel
Sozialstaat, Bezeichnung für die Gesamtheit der Institutionen und Strukturen des um sozialen Ausgleich und soziale Sicherung bemühten Staates. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes ein sozialer Rechtsstaat und damit auf die Ziele des Sozialstaats verpflichtet. Der Sozialstaat bemüht sich um den Schutz des Einzelnen vor den sozialen Folgen aus Arbeitslosigkeit und -unfähigkeit, Alter und Krankheit soweit es ihm möglich und insgesamt geboten erscheint. Aus dem Sozialstaatsprinzip ergeben sich Pflichten nicht nur des Staates gegenüber dem Einzelnen, sondern auch des Einzelnen gegenüber der durch den Staat repräsentierten Gemeinschaft. Dem Staat erwachsen hieraus Pflichten wie jene zur Sozialhilfe und zur sozialen Vorsorge, dem Einzelnen solche des sozialverträglichen Verhaltens und der Zahlung von Sozialabgaben (siehe Sozialversicherungen).
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