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Windows Live® Suchergebnisse StaatsausgabenEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Staatsausgaben, die Ausgaben der Gebietskörperschaften: Bund, Länder und Gemeinden. In einem weiteren Sinn umfassen die Staatsausgaben sämtliche öffentliche Ausgaben, also vor allem auch die der Sozialversicherung. Werden die gegenseitigen finanziellen Verbindlichkeiten der verschiedenen Gebietskörperschaften gegeneinander aufgerechnet, spricht man von öffentlichen Nettoausgaben. In Deutschland beliefen sich im Jahr 2005 die Ausgaben des Bundes nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf rund 281 Milliarden Euro. Die Länder gaben 259 Milliarden Euro, die Gemeinden und Gemeindeverbände 153 Milliarden Euro aus. Weitere öffentliche Ausgabenposten waren Sondervermögen des Bundes (zwölf Milliarden Euro) und EU-Anteile (21 Milliarden Euro) sowie – mit rund 470 Milliarden Euro der größte Einzelposten – die Sozialversicherung. Bereinigt um die Zahlungen der öffentlichen Haushalte untereinander, beliefen sich die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts in Deutschland im Jahr 2005 auf rund 1 003 Milliarden Euro (2004: 990 Milliarden Euro). Den Staatsausgaben stehen die Staatseinnahmen (auch öffentliche Einnahmen) gegenüber. Sie ergeben sich zum überwiegenden Teil aus Steuern, ferner u. a. aus anderen Abgaben wie Gebühren und Beiträge, Zuweisungen anderer Gebietskörperschaften sowie der Aufnahme von Krediten. Die Einnahmen aus den verschiedenen Steuerarten sind nach dem in aller Regel geltenden Nonaffektionsprinzip nicht zweckgebunden, sie dienen unterschiedslos zur Deckung aller öffentlichen Ausgaben.
Die Bestimmung der Höhe und des Verwendungszweckes der Staatsausgaben erfolgt im Zug eines politischen Entscheidungsprozesses in den Parlamenten. Die auf diesem Weg für ein Rechnungsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben werden in einem Haushaltsplan gegenübergestellt. Die Verteilung der Staatsausgaben kann wichtige Beschäftigungs-, Wachstums-, Struktur- und Verteilungseffekte hervorrufen. Der größte Haushalt einer Gebietskörperschaft ist in Deutschland der Bundeshaushalt. Für das Jahr 2007 sieht er Ausgaben von insgesamt 270,5 Milliarden Euro vor. Mit 124,4 Milliarden Euro verzeichnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den mit Abstand größten Ausgabenpunkt. Es folgen die Ressorts Verteidigung mit 28,4 Milliarden Euro und Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit 24,6 Milliarden Euro. Für die Bundesschuld werden 40,5 Milliarden Euro ausgegeben. Der Haushalt sieht eine Neuverschuldung von 19,6 Milliarden Euro vor. Neben dem Bundeshaushalt verfügt jedes Bundesland über einen eigenen Haushalt, ebenso die Gemeinden. Die Staatsausgaben lassen sich nach verschiedenen Merkmalen gliedern. Auf der Ausgabenseite der Haushaltspläne werden sie traditionell nach dem Ministerialprinzip gegliedert, d. h. nach der Verantwortung der einzelnen Ressorts bzw. dem Verwaltungsaufbau. In einer ergänzenden Funktionenübersicht werden Ausgaben zusammengefasst, die unter sachlichen Gesichtspunkten zusammengehören (Funktionalprinzip), etwa Ausgaben für soziale Sicherung. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird folgende Aufteilung vorgenommen: (1) Staatsverbrauch, z. B. Personalkosten in der Verwaltung; (2) Bruttoinvestitionen, z. B. der Bau von Schulen; (3) Übertragungen: Transferzahlungen an private Haushalte (z. B. Renten) und Unternehmen (Subventionen); (4) Zinsen. Schließlich unterscheidet man zwischen ordentlichen Ausgaben, die durch Steuereinnahmen finanziert werden sollen, und außerordentlichen Ausgaben, für die Schulden gemacht werden müssen.
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