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    Staatsphilosophie. Derjenige Bereich der Philosophie, der sich mit den politischen Modellen des Staates beschäftigt.

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Staatsphilosophie

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Charles de MontesquieuCharles de Montesquieu
Artikelgliederung
1

Einleitung

Staatsphilosophie, derjenige Bereich der Philosophie, der sich mit den politischen Modellen des Staates beschäftigt. Er umfasst Entstehung, Legitimation, Aufgaben, Ziele und die diesen Zielen angemessene institutionelle Form des Staates.

Der Staat wird aus der Perspektive der Staatsphilosophie als diejenige institutionelle Ordnung verstanden, die innerhalb bestimmter territorialer Grenzen das gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen als oberste und letzte Instanz souverän und verbindlich auf der Grundlage des Rechts regelt.

2

Geschichte der Staatsphilosophie im Überblick

Obwohl der Begriff des Staates erst im Anschluss an Machiavelli im 16. und 17. Jahrhundert gebildet wurde, reicht die Geschichte der Staatsphilosophie bis in die Antike zurück. Mit Blick auf die den abendländischen Kulturraum prägende griechische Philosophie dürfen Platon und Aristoteles (der als der Begründer der Politikwissenschaft gilt) als die ersten großen Staatsphilosophen bezeichnet werden. Doch auch bereits Homer und Hesiod in ihren Epen, Pythagoras, Heraklit, Protagoras, Sophokles, Herodot und vor allem Sokrates, um nur einige zu nennen, hatten sich bereits intensiv mit staats- und rechtsphilosophischen Fragen beschäftigt. Auch in allen anderen Kulturen galt das Interesse der Philosophie immer schon der rechten Ordnung menschlichen Zusammenlebens. Für die klassische chinesische Philosophie etwa sind die großen Schulen des Konfuzianismus, des Taoismus und des Legalismus zu nennen.

In der abendländischen Tradition der Staatsphilosophie konnte Aristoteles die nachhaltigste Wirkung entfalten. Die aristotelische politische Philosophie nimmt ihren Ausgang in zwei anthropologischen Prämissen. Zum einen sei der Mensch wesentlich zoon politikon, das heißt ein in Gesellschaft lebendes Wesen, das sich zum anderen als zoon logicon durch Sprache und Vernunft auszeichne. Der Staat (die Polis) ist nach seiner teleologischen Auffassung der Raum, in dem der Mensch sein Leben und seine Fähigkeiten entfalten könne. Aufgabe der Polis sei es, den Raum zur individuellen und gesellschaftlichen Entfaltung des guten Lebens zu sichern. Nötig sei dazu vor allem die Herstellung und Sicherung eines Zustandes der Autarkie. Nach eingehendem Studium aller ihm greifbaren Verfassungen hat Aristoteles nach der Anzahl der Herrscher und den von diesen verfolgten Zielen folgende Staatsformen unterschieden. Als solche, in denen das Handeln der Herrschenden dem allgemeinen Wohl dient, klassifiziert er Monarchie, Aristokratie und Politie. In der einzig auf das Wohl der Herrschenden gerichteten Verfallsform entsprechen diesen Ordnungen die Despotie (oder Tyrannei), die Oligarchie und – entgegen dem heutigen Sprachgebrauch – die Demokratie.

Im Verfassungsideal der Politie sollen alle freien und gleichen Bürger an der beratenden und der richtenden Gewalt ebenso teilhaben wie auch in regelmäßiger Abwechslung an der Regierungsgewalt. Den Freien und Gleichen stehen in der Politie des Aristoteles jedoch die von der politischen Beteiligung ausgeschlossenen Unfreien gegenüber.

Diese elitäre Konzeption der Polis wird in der Stoa zugunsten einer als unbedingten, jedem Menschen gleichermaßen zukommenden Würde überwunden. In dieser Tradition entwickelte sich die christliche Staatsphilosophie, als deren herausragende Repräsentanten Augustinus und – in der Scholastik– Thomas von Aquin zu nennen sind.

Die Wende zur neuzeitlichen politischen Philosophie wurde durch Niccolò Machiavelli eingeleitet. Bei ihm steht nicht mehr der Staat als Hort des guten Lebens im Zentrum des Interesses, sondern die strategischen Fragen nach dem Machterwerb und dem Machterhalt des Staates.

Als eigentlicher Begründer der neuzeitlichen Staatsphilosophie gilt jedoch Thomas Hobbes, dessen Staatsdenken – ebenso wie das von Jean Bodin, dem Vater des Begriffs der staatlichen Souveränität – wesentlich geprägt war durch die Erfahrung des Bürgerkriegs. Hobbes leitete die Legitimität staatlicher Gewalt von einem Vertrag her, den alle zum eigenen Schutz miteinander eingingen, um den in der menschlichen Natur begründeten Urzustand des Krieges aller gegen alle zu beenden. Die zentrale Funktion des Staates ist folgerichtig der Schutz seiner Bürger und der Erhalt des Friedens. Zu diesem Zweck stattete Hobbes den Staat mit nahezu unumschränkter Gewalt aus. Sie findet ihre Grenze einzig dort, wo der Staat seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllt.

Ein anderes Bild von dem dem Staat zugrunde liegenden Vertrag und dem diesem vorhergehenden Naturzustand entwarf Jean-Jacques Rousseau. Nach dessen Auffassung spiegelt der Zustand des Kampfes aller gegen alle nicht die ursprüngliche Konstitution des Menschen wider, sondern ist bereits Ergebnis eines unumkehrbaren Verfallsprozesses, in dessen Verlauf sich der Mensch von seiner Natur entfremdet hat. Dessen eingedenk müssen der Gesellschaftsvertrag und die Einrichtung des Staates darauf gerichtet sein, den Verlust der natürlichen Freiheit in der Herstellung der politischen Freiheit als gleichsam einer zweiten Natur des Menschen zu heilen. Nötig dazu sei die direkte Beteiligung eines jeden Einzelnen an den politischen Entscheidungen. Die politische Philosophie Rousseaus verficht mithin das Ideal der Volksherrschaft und ist gegen die Idee eines Repräsentativsystems (siehe Repräsentation) gerichtet.

Von den zeitlich auf Rousseau folgenden Staatsphilosophien haben jene von Immanuel Kant, Georg Friedrich Wilhelm Hegel und Karl Marx (siehe Marxismus) den nachhaltigsten Eindruck hinterlassen. Kant definierte den Staat als die Vereinigung von Menschen unter den Gesetzen des Rechts. Seine ihn auszeichnende Aufgabe sei die rechtliche Sicherung der Freiheit und Gleichheit seiner Bürger. Zu realisieren seien die dem Staat a priori eigenen Ziele in der nach dem Prinzip der Gewaltenteilung (siehe Montesquieu) eingerichteten Republik, in der die Kompetenzen insbesondere von Legislative und Exekutive voneinander getrennt sind. Die Freiheit bildet den Ausgangspunkt auch der politischen Philosophie Hegels, die dieser in wesentlichen Teilen in der Auseinandersetzung mit Kant entwickelte. Das Recht ist nach Hegel der Ausdruck des dem Menschen eigenen Freiheitswillens, der Staat die Verwirklichung der sittlichen Idee.

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Politische Philosophie der Gegenwart

Im 20. Jahrhundert wurde die politische Philosophie zunächst von zwei verheerenden Kriegen, von der Erfahrung des absoluten, alle Bereiche des Lebens durchdringenden und bestimmenden, totalitären und faschistischen Staates geprägt. Die Auseinandersetzung mit der Idee des Sozialismus vollzog sich vor dem Hintergrund der Erfahrung des real existierenden Sozialismus.

Die Philosophie des Gesellschaftsvertrags hat durch die Arbeiten von John Rawls seit den späten siebziger Jahren neue Impulse erhalten. In Deutschland ist die Hegel’sche Problematik von Moralität und Sittlichkeit insbesondere von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas aufgegriffen worden. Im Rahmen der Diskursethik wird insbesondere die Frage nach einem gerechten Entscheidungsverfahren zu beantworten versucht.

Außerdem drängen sich seit den siebziger Jahren, angestoßen durch die Erfahrung einer fortschreitenden Zerstörung der Lebensgrundlagen, auch ökologische Fragen immer mehr in den Vordergrund. Aus dieser Perspektive wird etwa die Frage, was wir wissen können, als Frage nach dem, was wir verantworten können, zu einer der zentralen Fragen der politischen Philosophie.

Siehe auch politische Ökologie

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