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Steuerrecht

Enzyklopädieartikel

Steuerrecht, Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das sich mit jenen Rechtsnormen befasst, die sich im weitesten Sinn auf Steuern beziehen lassen. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den der Steuerpflicht unterworfenen Personen und dem steuerlichen Hoheitsträger (Staat). Es gelten für jede Steuer eigene Gesetze, die noch zusätzlich durch Rahmenvorschriften begleitet werden. Diese können für einen Großteil der Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben, z. B. Abgabenordnung (AO) und Bewertungsgesetz (BewG). Man unterscheidet zwischen dem materiellen Steuerrecht, das die Bemessungsgrundlage und Steuersätze der einzelnen Steuerarten bestimmt, Befreiung regelt sowie Steuersubjekt und Steuerobjekt festsetzt, und dem formellen Steuerrecht, das die einzelnen verfahrensrechtlichen Regelungen enthält. Außerdem wird zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Steuerrecht differenziert. Während ersteres, z. B. in der AO und im BewG, jene Rahmenvorschriften festlegt, die für alle Steuerarten gelten, enthält das besondere Steuerrecht beispielsweise Verfahrensvorschriften, die nur für eine bestimmte Steuer gelten. Zudem regelt es für die vielen verschiedenen Steuern das oben beschriebene, materielle Steuerrecht der einzelnen Steuerarten.

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