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  • Subsidiarität – Wikipedia, die freie Enzyklopädie

    Subsidiarität (von lat. "subsidium" Hilfe, Reserve) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln.

  • Subsidiarität - Lexikon

    Lexikon: Subsidiarität. S. bezeichnet ein (von der katholischen Soziallehre entliehenes) Prinzip, das die Eigenleistung und die Selbstbestimmung sowohl des Individuums (und der ...

  • Subsidiarität (Recht) – Wikipedia

    Subsidiarität ist der Nachrang, das Zurücktreten einer bestimmten, meist allgemeinen, Regel oder eines Regelwerkes gegenüber einer anderen, meist speziellen, Regel.

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Subsidiarität

Enzyklopädieartikel

Subsidiarität, im staatsphilosophischen Sinne das Prinzip, das eine größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann zur Erfüllung einer Aufgabe herangezogen werden soll, wenn die Aufgabe nicht durch die kleinere, sachnähere Einheit erfüllt werden kann. Der Grundsatz der Subsidiarität ist eines der Prinzipien des Föderalismus.

In der Rechtstheorie bezeichnet man ein Recht bzw. Gesetz als subsidiär (unterstützend, aushilfsweise), das erst dann anzuwenden ist, wenn das in erster Linie anzuwendende Recht keine ausdrückliche Regelung bzw. Vorschrift enthält.

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