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Windows Live® Suchergebnisse SubsidiaritätEnzyklopädieartikel
Subsidiarität, im staatsphilosophischen Sinne das Prinzip, das eine größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann zur Erfüllung einer Aufgabe herangezogen werden soll, wenn die Aufgabe nicht durch die kleinere, sachnähere Einheit erfüllt werden kann. Der Grundsatz der Subsidiarität ist eines der Prinzipien des Föderalismus. In der Rechtstheorie bezeichnet man ein Recht bzw. Gesetz als subsidiär (unterstützend, aushilfsweise), das erst dann anzuwenden ist, wenn das in erster Linie anzuwendende Recht keine ausdrückliche Regelung bzw. Vorschrift enthält.
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