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Windows Live® Suchergebnisse TierversucheEnzyklopädieartikel
Tierversuche, experimenteller Einsatz von lebenden Tieren, u. a. in der physiologischen und pharmakologischen Forschung. Versuchstiere werden zur Erprobung der Wirkungen und der Sicherheit neuer Stoffe, besonders Arzneimittel und Kosmetika, zur Diagnose bestimmter Infektionskrankheiten (Anzucht von isolierten Keimen wie Bakterien oder Viren, Differenzierung nahe verwandter Erreger, Nachweis von Toxinen) und zur Produktion diagnostischer und therapeutischer Seren (z. B. Impfstoffe) eingesetzt. Darüber hinaus dienen Tierversuche in der Grundlagenforschung dem Verständnis physiologischer und pathologischer Vorgänge sowie biochemischen Zwecken, z. B. zur Analyse von Stoffwechselwegen in der Leber oder in den Muskeln. Wenn Tierversuche Eingriffe oder Behandlungen an lebenden Tieren erfordern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind (Vivisektionen), so müssen diese Versuche vorher der zuständigen Behörde angezeigt werden und bei Wirbeltieren außerdem genehmigt sein. In Deutschland ist die Durchführung von Tierversuchen in § 7 bis § 9 des Tierschutzgesetzes (siehe Tierschutzrecht) gesetzlich geregelt. In der Europäischen Union (EU) sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika ab 2009 verboten; zudem ist der Verkauf von Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, ab 2013 untersagt. Nicht nur die Versuche selbst, auch die Haltungsbedingungen können für die Tiere belastend sein. So setzt die übliche Einzelhaltung von Nagetieren in kleinen Plastikwannen, die lediglich mit Einstreu versehen sind, die Tiere oft mehr unter Stress als die Versuche selbst; zudem werden die Versuchsergebnisse durch eine derartige, nicht artgerechte Haltung beeinflusst. Verhaltensbiologen empfehlen deshalb für Nagetiere die Verwendung von 800 Quadratzentimeter großen Käfigen (üblicherweise misst deren Grundfläche nur 400 Quadratzentimeter) sowie von Klettergerüsten und Versteckmöglichkeiten. An der Universität Erlangen-Nürnberg wurde 2003 der erste deutsche Lehrstuhl für Tierschutz in der biomedizinischen Forschung eingerichtet. An diesem Lehrstuhl werden u. a. In-vitro-Methoden (ohne Einsatz lebender Tiere) der experimentell-medizinischen Forschung erprobt. Soweit Tierversuche unerlässlich sind, wird erforscht, wie diese mit der geringstmöglichen Belastung für die Tiere und mit einer möglichst kleinen Zahl an Tieren durchgeführt werden können. Mittlerweile verzichten mehr als die Hälfte der deutschen Universitäten – insbesondere als Folge der Proteste von Studenten – in Physiologiepraktika auf Tierversuche; diese Versuche werden heute zum Teil durch Computersimulationen ersetzt. Dem Tierschutzbericht 2007 der deutschen Bundesregierung zufolge waren in Deutschland 2005 insgesamt 2,41 Millionen Wirbeltiere Tierversuchen ausgesetzt; neben Mäusen, Ratten, Kaninchen und Fischen gehörten dazu 4 892 Hunde, 2 105 Affen und Halbaffen sowie 1 023 Katzen. Die Zahl der Versuchstiere nahm gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 6,5 Prozent zu, die der Hunde um 13 Prozent, die der Affen und Halbaffen um 31 Prozent und die der Katzen um 63 Prozent. EU-weit sind etwa 10 000 Affen als Versuchstiere registriert, in den USA 55 000, hinzu kommen Tausende von nicht registrierten Affen in anderen Ländern wie China und Indien. Während in Europa keine Menschenaffen mehr zu Versuchszwecken gehalten werden, nimmt die Zahl der in den USA für Tierversuche verwendeten Schimpansen zu.
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