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Windows Live® Suchergebnisse UntersuchungsausschussEnzyklopädieartikel
Untersuchungsausschuss, vom Parlament eingesetzter Ausschuss zur Aufklärung von bestimmten Sachverhalten von öffentlichem Interesse. Der Untersuchungsausschuss dient meist dem parlamentarischen Kontrollrecht gegenüber der Regierung und ist daher nicht zuletzt ein Instrument der Opposition. Den vom Deutschen Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einzurichtenden Untersuchungsausschüssen obliegt ebenso wie den Untersuchungsausschüssen der Länderparlamente das Recht zur Beweisaufnahme gemäß der Strafprozessordnung (siehe Strafprozess). Die Sitzungen sind öffentlich, sofern der Ausschuss nicht mit einfacher Mehrheit das Gegenteil beschließt. Polizei und Gerichte sind gegenüber Untersuchungsausschüssen zur Amtshilfe verpflichtet. Strafrechtliche oder disziplinarische Entscheidungen kann der Ausschuss jedoch nicht fällen, auch sind seine Erkenntnisse für die Gerichte nicht bindend. Nach mehreren vergeblichen Ansätzen wurde im April 2001 für die Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Deutschland, die sich bisher an der Strafprozessordnung und an parlamentarischen Regeln orientierte, erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Anstoß für dieses Gesetz war der im Dezember 1999 eingerichtete CDU-Parteispenden-Untersuchungsausschuss (siehe Parteienfinanzierung), der in seiner Arbeit u. a. mangels klarer Verfahrensregeln und deutlich formulierter Befugnisse erheblich behindert war. Das Gesetz stärkt die jeweiligen Minderheiten in den Untersuchungsausschüssen, schafft bessere Arbeitsmöglichkeiten und reglementiert Verfahrensfragen. Zudem sieht es die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten vor, sofern vom Ausschuss beantragt; dieser Beauftragte soll im Vorfeld der Tätigkeit des Ausschusses Beweismaterial sammeln, sichten und bewerten und damit die Arbeit des Ausschusses beschleunigen. Geladene Zeugen, die nicht vor dem Ausschuss erscheinen oder ungerechtfertigt die Aussage verweigern, können mit einem Strafgeld von bis zu 10 000 Euro belegt werden. Außerdem wurde auch die Möglichkeit eröffnet, eine Zeugenbefragung live im Fernsehen zu übertragen, sofern der Zeuge und zwei Drittel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses zustimmen. Erstmals wurde diese Möglichkeit im Endes 2004 eingerichteten Untersuchungsausschuss zur so genannten Visaaffäre genutzt; hier wurde im April 2005 als eine der ersten die Befragung des Außenministers Joschka Fischer live übertragen.
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