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Urlaub

Enzyklopädieartikel

Urlaub, gesetzlich garantierte, bezahlte Freizeit, die dem Arbeitnehmer zur Wiederherstellung und Erhaltung seiner Arbeitskraft dienen soll.

Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub für Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage im Jahr betragen. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage, also auch der Samstag bei der Sechstagewoche; durch Tarifverträge gilt jedoch meist die Fünftagewoche. Ein Arbeitnehmer erwirbt sich den vollen Urlaubsanspruch, wenn er sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist. Doch auch bei einer kürzeren Betriebszugehörigkeit hat er Anspruch auf Urlaub. Für jeden vollen Monat steht ihm mindestens ein Zwölftel des Jahresurlaubes zu. Damit der vom Gesetzgeber erwünschte Erholungseffekt eintreten kann, wurde festgelegt, dass mindestens zwölf Urlaubstage zusammenhängend zu gewähren sind. Der Urlaub muss außerdem im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; eine Verschiebung ins nächste Kalenderjahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen zulässig. Urlaub darf nicht mit Geld abgegolten werden. Nur wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist eine Ausnahmeregelung möglich. Neben dem gesetzlich festgeschriebenen Erholungsurlaub gibt es auch noch den Bildungsurlaub, der eigenen Regelungen unterliegt. Außerdem hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

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