Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Wahlkapitulation

Windows Live® Suchergebnisse

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Wahlkapitulation

Enzyklopädieartikel

Wahlkapitulation, Bezeichnung für die seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit hinein urkundlich vor der Wahl festgehaltenen Zusagen eines zu Wählenden an die Wähler. Wahlkapitulationen dienten der Sicherung der Rechte der Wähler. Vorläufer der Wahlkapitulation war seit dem 9. Jahrhundert das Königsversprechen und das Krönungsgelübde: Die Könige gaben einseitige förmliche Zusagen, die sie mit den Kurfürsten vereinbarten, und beschworen im Falle ihrer Wahl diese Zusagen persönlich oder durch einen Vertreter. Im Heiligen Römischen Reich entwickelte sich die Praxis der Wahlkapitulation im 13. Jahrhundert in den geistlichen Territorien; hier legten die Domkapitel den zu wählenden Bischöfen Wahlkapitulationen mit ihren ständischen Forderungen vor. Auf Reichsebene musste erstmals Karl V. einer Wahlkapitulation, der so genannten capitulatio caesarea zustimmen; ab 1711 gab es eine ständige, nicht veränderbare Wahlkapitulation, die capitulatio perpetua. Die Wahlkapitulation galt als Grundgesetz des Reiches und betonte vor allem die Wahrung der Libertät der Fürsten. Bei der Papstwahl tauchte die Wahlkapitulation erstmals 1352 auf; 1904 wurde die päpstliche Wahlkapitulation verboten.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft