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Windows Live® Suchergebnisse WiedergutmachungEnzyklopädieartikel
Wiedergutmachung, der finanzielle Ausgleich für die durch politische, rassische oder religiöse Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus verursachten Schäden an Leben, Körper, Eigentum, Vermögen, Freiheit und Gesundheit. Die Entschädigungsleistungen wie Kapitalentschädigungen, Renten, Abfindungen, Krankenversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Ausbildungsbeihilfen sind im Bundesentschädigungsgesetz geregelt. Zusätzlich ist ein Härteausgleich möglich, wenn das Gesetz für den konkret erlittenen Schaden eine Entschädigung nicht vorsieht. Entschädigungen werden nur auf Antrag gewährt, wobei die Antragsfrist grundsätzlich am 1. April 1958 ablief. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bis Ende 1969 war möglich, wenn jemand ohne Verschulden die Frist versäumt hatte. Das Bundesrückerstattungsgesetz regelt die Rückerstattung der entzogenen Vermögensgegenstände bzw. deren Ersatz. Dabei richten sich die Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland. Weitere Wiedergutmachungsleistungen gründen sich auf Staatsverträge wie z. B. den so genannten Israelvertrag vom 10. September 1952 oder werden aus Fonds mit besonderer Zweckbestimmung ausbezahlt.
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