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Rechnungswesen

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Rechnungswesen, zahlenmäßige Erfassung aller erfolgs- und vermögenswirksamen Geschäftsvorfälle, die zeitlich und sachlich lückenlos durchgeführt wird. Zweck des Rechnungswesens ist es, die Planung, Steuerung und Auswertung des betrieblichen Geschehens zu unterstützen. Es setzt sich aus Buchführung, Kostenrechnung, Erfolgsrechnung, Budgetrechnung und Statistik zusammen.

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Informationen im Rechnungswesen

Es gibt zwei Kategorien von Information im Rechnungswesen. Zum einen das Finanzwesen oder die öffentliche Information, zum anderen das innerbetriebliche Rechnungswesen oder die interne Information. Das Finanzwesen umfasst Informationen, die auch an Parteien außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden: Aktionäre, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Aufsichtsbehörden, Finanzexperten und Handelsverbände. Diese Informationen sind natürlich auch für die leitenden Angestellten des Unternehmens interessant. Sie beziehen sich auf den Finanzstatus, die Liquidität (d. h. die Möglichkeit des Umtauschs in Bargeld) und die Rentabilität (Gewinnerbringung des eingesetzten Kapitals) eines Unternehmens.

Das innerbetriebliche Rechnungswesen beschäftigt sich u. a. mit dem Verhältnis von Kosten zu Gewinn, der Wirtschaftlichkeit und Produktivität, Planung und Steuerung, Preisfestsetzung und Kapitalplanung. Diese Daten werden im Allgemeinen nicht an Dritte weitergegeben. Im Gegensatz zu den zweckdienlichen Vermögensaufstellungen des Finanzwesens, die dem außenstehenden Benutzer die nötigen Grundinformationen geben sollen, bietet das innerbetriebliche Rechnungswesen eine Vielzahl von speziellen Berichten für Abteilungs-, Ressort- oder Projektleiter und andere leitende Angestellte.

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Spezielles Rechnungswesen

Zu den drei wichtigsten Bereichen im speziellen Rechnungswesen gehören Revision, Einkommensbesteuerung und nichtgewerbliche (gemeinwirtschaftliche) Organisationen. Die Revision oder Buchprüfung bedeutet, dass ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer die Finanzdaten, Rechnungsbücher, Geschäftsunterlagen und andere diesbezügliche Dokumente eines Unternehmens auf ihre Richtigkeit prüft. Große private und öffentliche Unternehmen verfügen oft auch über eigene Revisionsabteilungen, die die Bücher prüfen. Dabei überprüfen sie oft auch, wie leistungsfähig der Betrieb und die leitenden Angestellten sind.

Der zweite spezielle Bereich des Rechnungswesens ist die Einkommensbesteuerung. Für eine Steuererklärung müssen Informationen gesammelt und Daten in einer entsprechenden Form aufbereitet werden. Daher beauftragen sowohl Privatpersonen wie auch Unternehmen in der Regel einen Steuerberater mit der Berechnung ihrer Steuern. Die Steuerbestimmungen sind aber nicht identisch mit Theorie und Praxis der Buchführung. Sie beruhen vielmehr auf Gesetzen, die von gesetzgebenden Körperschaften verabschiedet, von Gerichten ausgelegt und schließlich von den zuständigen Verwaltungsbehörden durchgeführt werden. Viele der Informationen, die man zur Steuerberechnung braucht, sind aber auch im Rechnungswesen von Nutzen. Viele Berechnungsarten sind identisch.

Den dritten Bereich des speziellen Rechnungswesens bilden die nichtgewerblichen (gemeinnützigen) Einrichtungen, wie z. B. Universitäten, Krankenhäuser, Kirchen, Handels- und Berufsverbände und gemeinwirtschaftliche Staatsunternehmen. Diese Einrichtungen unterscheiden sich von gewerblichen Unternehmen dadurch, dass sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Daher ergeben sich für diese Betriebe andere Formen der Aufzeichnung und zahlenmäßigen Bewertung. Ihre Vermögensaufstellungen haben ein anderes Aussehen.

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Finanzberichte

Finanzberichte hatten ursprünglich die Funktion, den Eigentümern Informationen über die Unternehmen zu liefern, die sie besaßen und betrieben. Als es dann üblich wurde, Angestellten die Leitung der Firma zu übertragen, konzentrierten sich die Finanzberichte auf die Vermögensverwaltung, d. h. auf die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers gegenüber den Eigentümern. Sie sollten zeigen, wie wirkungsvoll das Vermögen der Eigentümer verwaltet worden war, sowohl hinsichtlich des Kapitalerhalts als auch hinsichtlich der Gewinnerzeugung.

Nachdem Betriebe allgemein in Form bestimmter Körperschaften strukturiert wurden, führte die Entstehung großer multinationaler Unternehmen sowie die Anstellung professioneller Unternehmensleiter durch die abwesenden Eigentümer auch zu einer Veränderung der Schwerpunkte bei den Finanzberichten.

Zwar ist der Aspekt der Vermögensverwaltung nicht überflüssig geworden, doch werden Finanzberichte heute in erster Linie auf die Bedürfnisse der Investoren (Anleger) abgestimmt. Da sowohl Klein- als auch Großanleger den Besitz von Aktien einer Gesellschaft nur als eine von vielen Investitionsmöglichkeiten ansehen, erwarten sie sehr viel mehr zukunftsorientierte Information. Das Konzept der Vermögensverwaltung reicht nicht mehr aus. Als die Investoren die Bilanzen immer mehr nach den Zukunftsaussichten beurteilten, um dann über Anlage und Rücknahme von Kapital zu entscheiden, ging das Rechnungswesen noch stärker auf deren Bedürfnisse ein und brachte ausführlichere Informationen in den Finanzbericht mit ein.

Ein sichtbares Zeichen dafür ist die ausufernde Zahl von Fußnoten im Finanzbericht. Solche Fußnoten enthüllen Informationen, die noch nicht im Zahlenwerk enthalten sind.

Fußnoten enthalten Informationen über Mietverpflichtungen, Eventualverpflichtungen, Pensionsrückstellungen, Prämienwerte und Bestimmung des Gegenwerts von Auslandswährung sowie Einzelheiten zu langfristigen Schulden (wie z. B. Zinssätze und Fälligkeitstermine). Ein weitverzweigtes Unternehmen, das zusätzlich vielfältige Beteiligungen hat, fügt als Fußnote normalerweise auch das Einkommen pro Quartal ein, außerdem quartalsmäßig die Aktienkurse für Stammaktien und Informationen über die entsprechenden Verkaufs- und Gewinnbeiträge seiner verschiedenen Industriebereiche.

Trotz beträchtlicher Anstrengungen, einen international anerkannten Standard zu entwickeln, gibt es in den einzelnen Ländern noch erhebliche Unterschiede bei der Erstellung von Informationen im Rechnungswesen. Diese Unterschiede machen den internationalen Vergleich von Finanzberichten oft äußerst gewagt.

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