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  • "Arierparagraph"

    1933-39 "Arierparagraph" Zwei Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme verabschiedete die Reichsregierung unter Adolf Hitler am 7.

  • Arierparagraph – Wikipedia

    Ein Arierparagraph ist eine Bestimmung im Statut einer Organisation oder Gebietskörperschaft, die die Mitgliedschaft bzw. das Heimatrecht für Angehörige der postulierten Rasse ...

  • Shoa.de - Arierparagraph in der evangelischen Kirche 1933

    Informationen zu Shoah, Holocaust, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg., Arierparagraph in der evangelischen Kirche 1933

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Arierparagraph

Enzyklopädieartikel

Arierparagraph, Bezeichnung für diejenigen Klauseln in Gesetzen, Verordnungen, Erlässen, Vereinsstatuten etc. in der Zeit des Nationalsozialismus, die den Juden u. a. die Ausübung verschiedener Berufe und die Mitgliedschaft in Organisationen und Vereinen untersagte. Zweck dieser judenfeindlichen Klauseln war die sukzessive Verdrängung der Juden aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Der Arierparagraph fand erstmals kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, dem so genannten Berufsbeamtengesetz, Anwendung. Die entsprechende Bestimmung verfügte: „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand ... zu versetzen”. Als nicht arisch galt laut der Durchführungsverordnung zum Berufsbeamtengesetz vom 11. April 1933, „wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist.” Außerdem verfügte die Durchführungsverordnung, dass auch alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst arischer Abstammung zu sein hätten.

Mit den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935 wurden die Juden, die zwar vom Beamtentum und vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen waren, ansonsten aber theoretisch noch dieselben Rechte hatten wie alle anderen Staatsbürger auch, zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Das Reichsbürgergesetz legte fest: „Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes”, und nur Reichsbürgern in diesem Sinne standen die vollen politischen Rechte zu. Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der Deutschen Ehre, das so genannte Blutschutzgesetz, verbot unter Androhung von Gefängnis- und Zuchthausstrafen Eheschließung und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes” und Juden. Ziel der Nürnberger Gesetze war die „politische und biologische Scheidung des jüdischen Volkes vom deutschen Volke”; sie schufen die juristische Basis für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden im Dritten Reich.

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