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Bann, auch Königsbann, die Regierungsgewalt des Königs im deutschen Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnete sowohl das Gebot und das Verbot selbst, als auch die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen sowie den Bezirk, in dem der Bann galt. Der Königsbann wurde unterteilt in Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten), Blutbann (Blutgerichtsbarkeit), Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen), Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und den Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt). Per Bannleihe übertrug der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung. Im katholischen Kirchenrecht ist der Begriff Bann gleichbedeutend mit Exkommunikation, dem Ausschluss eines Angehörigen der katholischen Kirche aus der Kirchengemeinschaft.
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