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Windows Live® Suchergebnisse GroßhandelEnzyklopädieartikel
Großhandel, Absatz von Handelsware an gewerbliche Abnehmer, in der Regel an Wiederverkäufer. Als Großhandel wird auch der Absatz an Gebietskörperschaften, staatliche Unternehmen, öffentlich-rechtliche Sparkassen, Handwerkskammern und andere nicht private Großabnehmer bezeichnet. Der Verkauf an private Haushalte wird Einzelhandel genannt. Unterschieden wird nach der Form des Absatzes zwischen Streckengroßhandel und Lagergroßhandel. Beim Streckengroßhandel entfällt mehr als die Hälfte des Umsatzes auf Warengeschäfte, bei denen die Ware vom Vorlieferanten zum Kunden transportiert wird. Der Großhändler verbucht diese Waren dabei als Eingang, ohne sie eingelagert zu haben. Zolllager, Lager im Freihafen und ausländische Lager gelten bei Streckengeschäften nicht als Lager. Entfallen weniger als die Hälfte des Umsatzes auf Streckengeschäfte spricht man vom Lagergroßhandel. Unternehmen, die Großhandel betreiben, werden im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls als Großhandel bezeichnet.
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