![]() |
Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse ReichsnährstandEnzyklopädieartikel
Reichsnährstand, im Rahmen der Gleichschaltung am 13. September 1933 im nationalsozialistischen Deutschen Reich gegründete Organisation, die alle Betriebe, Personen und Verbände der Ernährungswirtschaft zwangsweise zusammenfasste. Der Reichsnährstand war sowohl berufständische Organisation als auch staatliches Organ; er stand unter der Leitung des „Reichsbauernführers” Richard Walther Darré, der zugleich Reichs- und preußischer Minister für Ernährung und Landwirtschaft war. Wie die NSDAP war auch der Reichsnährstand vertikal straff untergliedert in Reichs-, Gau-, Kreis- und Ortsebene; horizontal gliederte er sich in drei Reichshauptabteilungen: „I Der Mensch”, „II Der Hof” und „III Der Markt”. Die Reichshauptabteilung „I Der Mensch” war verantwortlich für die „menschliche, die soziale und die kulturelle Betreuung des Landvolkes sowie die Überwachung der Standesehre der Angehörigen des Reichsnährstandes”. Ideologische Grundlage war die nationalsozialistische Rassenlehre, der zufolge ein „rassisch gesundes”, dem Boden verbundenes Bauerntum einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der „nordischen Rasse” lieferte. Die Reichshauptabteilung „II Der Hof” war zuständig für alle Fragen der land- und forstwirtschaftlichen Produktion und der Produktionsmittel. Wichtigste Aufgabe der Reichshauptabteilung „III Der Markt” war die Organisation und die Kontrolle der Verteilung; sie setzte außerdem die Preise für landwirtschaftliche Produkte fest und steuerte Angebot und Nachfrage. Für die Bauern bedeutete diese dirigistische Politik Sicherung ihres Absatzes, für die Verbraucher bedeutete sie Verteuerung landwirtschaftlicher Produkte, da über die Preispolitik das „rassisch gesunde” und ideologisch verwertbare Bauerntum gefördert werden sollte. Sein wichtigstes Ziel, die volle agrarische Autarkie, konnte der Reichsnährstand jedoch trotz aller dirigistischer und ideologischer Maßnahmen nicht erreichen. Dem Reichsnährstand mussten „alle Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Verpächter landwirtschaftlicher Betriebe ... die Landfrauen und anderen mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Landarbeiter, landwirtschaftliche Angestellte und Beamte, ferner alle natürlichen und juristischen Personen, die den Landhandel oder die Be- und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreiben” angehören. 1939 hatte der Reichsnährstand über 14 Millionen Mitglieder. 1945 stellte der Reichsnährstand seine Arbeit ein, 1949 wurde er durch Gesetz aufgelöst.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |