Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse AussiedlerEnzyklopädieartikel
Aussiedler, Bezeichnung für diejenigen Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit und gegebenenfalls für deren fremdländische Ehegatten, die vor dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze, in der Tschechoslowakei, der Sowjetunion, in Polen, Ungarn, Rumänien, Jugoslawien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Danzig, Albanien sowie China hatten und die nach dem Ende der Vertreibungsmaßnahmen nach dem 2. Weltkrieg ab etwa 1950 aus diesen Ländern oder deren Nachfolgestaaten nach Deutschland kamen bzw. kommen. Deutscher Staatsangehöriger ist, wer eine entsprechende Personenstandsurkunde vorlegen kann; als Volkszugehöriger gilt laut Bundesvertriebenengesetz, wer sich in seinem Herkunftsland etwa durch Kultur und/oder Sprache zum deutschen Volkstum bekannt hat. Die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Eingliederung der Aussiedler wird über das Bundesvertriebenengesetz und den Lastenausgleich geregelt. Seit 1950 kamen etwa 4,5 Millionen Aussiedler in die Bundesrepublik, davon etwa 1,91 Millionen in den knapp vier Jahrzehnten bis 1989, die übrigen mehr als 2,5 Millionen in den Jahren ab 1990. In den Jahren 1990 bis 1995 war, bedingt durch den Zusammenbruch des Ostblocks, mit rund 1,57 Millionen der stärkste Zustrom zu verzeichnen; allein im Jahr 1990 wurden fast 400 000 Aussiedler in der Bundesrepublik registriert. Nach 1995 ging der Zustrom kontinuierlich zurück, und seit die Bundesregierung 2005 das erfolgreiche Absolvieren eines Deutschtests zur Voraussetzung für die Aufnahme von Aussiedlern machte, sank die Zahl der in die Bundesrepublik kommenden Aussiedler auf wenige Tausend pro Jahr. Mehr als 90 Prozent der Aussiedler stammten und stammen aus der Sowjetunion bzw. deren Nachfolgestaaten, aus Polen und aus Rumänien.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |