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Windows Live® Suchergebnisse DarlehenEnzyklopädieartikel
Darlehen, Vertrag aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen hat, während der Darlehensnehmer dafür Zins und Rückerstattung schuldet. Je nach Zweck und Inhalt des Darlehensvertrages können u. a. folgende typische Arten unterschieden werden: Lombarddarlehen ist der Darlehensvertrag, der durch Pfandrechte an beweglichen Sachen gesichert ist, eine Sonderform ist der Pachtkredit. Das Baudarlehen ist gesichert durch eine Hypothek oder Grundschuld und wird am zu bebauenden Grundstück gewährt, um einen Mehrwert dieses Grundstücks zu schaffen. Hier gilt das Bauförderungsgesetz. Weitere Formen sind etwa das Bauspardarlehen, das Immobiliardarlehen oder das Beteiligungsdarlehen. Verbraucherschützende Sonderregeln sind für das Verbraucherdarlehen geschaffen worden. Ehemals im Verbraucherkreditgesetz geregelt, ist diese Materie nun in das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 491 ff BGB) integriert worden. Ein Verbraucherkreditvertrag muss schriftlich abgefasst sein, der Darlehensgeber muss den Verbraucher in diesem umfassend informieren; er muss also etwa den Zinssatz, den effektiven Jahreszins oder zu bestellende Sicherheiten angeben. Weiterhin hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Der Darlehensgeber kann bei Teilzahlungsdarlehen seinerseits den Vertrag nur unter erschwerten Voraussetzungen kündigen, also nicht schon dann, wenn der Verbraucher mit einer Rate in Verzug geraten ist.
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