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Abgabenordnung

Enzyklopädieartikel

Abgabenordnung (AO), grundlegendes Werk, welches Vorschriften und Regelungen des allgemeinen Steuerrechts beinhaltet. Neben den einzelnen Steuergesetzen, die Art und Höhe von Steuern im Detail vorgeben, ist die Abgabenordnung übergreifend für die Steuern zuständig. Behandelt werden darin u. a. das Steuerschuldrecht, Verfahrensvorschriften, Steuerstrafverfahren sowie die Durchführung der Besteuerung. Die Abgabenordnung basiert auf der Reichs-Abgabenordnung von 1919, deren Übergang in die geltende Abgabenordnung 1977 erfolgte. Sie umfasst in ihren Teilen einleitend die steuerlichen Begriffsbestimmungen sowie die Anwendungsbereiche, des Weiteren die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der Finanzbehörden und deren Verfahrensgrundsätze.

Die Abgabenordnung erläutert im Einzelnen die Verwaltung der Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden mit den entsprechenden Verwaltungsakten. Behandelt werden die Pflichten und Rechte der am Besteuerungsverfahren Beteiligten, also des Finanzamtes und des Steuerpflichtigen, so z. B. die Ermittlung und Erfassung durch das Finanzamt und die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, z. B. in Form von Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten. Des Weiteren umfasst sie die Stundung oder den Erlass von Steuerzahlungen, Steuer- und Feststellungsbescheide sowie deren Änderungen. Dargelegt werden die außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren mit Einspruch oder Beschwerde gegen z. B. Steuerbescheide oder Vorauszahlungsbescheide und die dadurch entstehenden Kosten. Schließlich behandelt die Abgabenordnung auch Verspätungs- und Säumniszuschläge, Verjährungsfristen von Steueransprüchen, Steuervergehen wie z. B. Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten wie die so genannte Steuerverkürzung.

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