![]() |
Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse AkkordarbeitEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Akkordarbeit, Arbeit, die entsprechend der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt wird. Im Gegensatz zum Zeitlohn berechnet sich hierbei die Höhe des Lohnes nicht nach den geleisteten Arbeitsstunden, sondern nach der erreichten Stückzahl und dem vereinbarten Stücklohnsatz. In der Regel setzt sich der Akkordlohn aus einem tariflich garantierten Mindestlohn in Form eines Zeitlohnes und dem vereinbarten Akkordzuschlag zusammen. Er bildet den so genannten Akkordrichtsatz für die Vergütung der Normalleistung. Wird die Normalleistung überschritten, erhöht sich der Akkordlohn entsprechend. Bei Unterschreiten der vereinbarten Leistung wird nur der tarifliche Mindestlohn gezahlt. Bei der Akkordarbeit wird je nach Bezugsgröße oder Beschäftigtenzahl zwischen verschiedenen Formen unterschieden. Beim Stückgeldakkord sind bestimmte Stückeinheiten zu erbringen, für die ein vereinbarter Geldbetrag bezahlt wird, während beim Stückzeitakkord die für die Bearbeitung einer Stückeinheit vorgegebenen Zeiteinheiten vergütet werden. Darüber hinaus wird je nach der Zahl der Beschäftigten zwischen Einzelakkord und Gruppenakkord unterschieden. Während beim Einzelakkord jeder Arbeiter seine eigene Akkordvorgabe hat, betreffen die Leistungsvorgaben beim Gruppenakkord eine bestimmte Gruppe von Arbeitern. Vorteil der Akkordarbeit sind u. a. die damit verbundenen Leistungsanreize für den Akkordarbeiter. Auf Arbeitgeberseite wird aufgrund der unveränderlichen Lohnkosten je Stück die Kalkulation erleichtert. Zu den Nachteilen zählen das Qualitätsrisiko bei der Fertigung hochwertiger Produkte sowie die möglichen gesundheitlichen Schäden infolge eines überhöhten Arbeitstempos.
Bei fehlender gesetzlicher oder tariflicher Regelung hat der Betriebsrat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Dieses bezieht sich auf die Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze einschließlich der Geldfaktoren, mit welchen die Vorgabezeiten zur Ermittlung des Akkordlohnes zu multiplizieren sind. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht Akkordarbeit leisten. Ebenso dürfen werdende oder stillende Mütter nicht im Akkord arbeiten.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |