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Windows Live® Suchergebnisse ApothekerEnzyklopädieartikel
Apotheker, durch staatliche Anerkennung nach einem mindestens dreieinhalbjährigen Studium sowie einjähriger praktischer Arbeit zur Leitung einer Apotheke zugelassener Wissenschaftler. Aufgabe des Apothekers ist die Ausführung ärztlicher Rezepte und die Abgabe von Arzneimitteln. Diese darf der Apotheker, soweit es sich um stark wirkende Arzneimittel handelt, nur unter Beachtung der Abgabeverordnungen aushändigen. Durch die Approbation als Apotheker wird auch der Nachweis über die für die Herstellung industrieller Arzneien notwendige Sachkunde erbracht.
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