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Windows Live® Suchergebnisse ArbeitsvertragEnzyklopädieartikel
Arbeitsvertrag, privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er bildet die rechtliche Grundlage eines Arbeitsverhältnisses und bestimmt dessen Inhalt, indem er die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich durch den Arbeitsvertrag zur Erbringung einer bestimmten Leistung, während der Arbeitgeber zu einer entsprechenden Vergütung verpflichtet ist. Neben diesen Hauptpflichten enthält der Arbeitsvertrag noch eine Reihe von Nebenpflichten, darunter die Treuepflicht des Arbeitnehmers und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des im BGB aufgeführten Dienstvertrages, unterscheidet sich von diesem aber durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, der im Hinblick auf Art, Ort und Zeit in der Ausführung seiner Arbeit weisungsgebunden ist. Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages bedarf es in der Regel keiner bestimmten Form. Allerdings kann tarifvertraglich oder durch Dienstordnung die Schriftform vorgeschrieben sein. Hinsichtlich der Abschluss- und Inhaltsfreiheit ist die Vertragsfreiheit dagegen durch rechtliche Vorgaben, beispielsweise durch das Betriebsverfassungsgesetz oder durch Bestimmungen des Arbeitsschutzes, stark eingeschränkt. Siehe auch Arbeitsrecht
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