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Windows Live® Suchergebnisse Gleitende ArbeitszeitEnzyklopädieartikel
Gleitende Arbeitszeit, Arbeitszeit, deren Beginn und Ende innerhalb eines festgelegten Rahmens vom Arbeitnehmer selbst gewählt werden kann. Die gleitende Arbeitszeit setzt sich in der Regel aus einer so genannten Kernzeit zusammen, in der für alle Beschäftigten Anwesenheitspflicht besteht, sowie der Gleitzeit, die vor und nach der Kernzeit liegt und den Arbeitnehmern erlaubt, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die dadurch geschaffene Flexibilität ermöglicht den Arbeitnehmern ein höheres Maß an Freiheit bei der Gestaltung ihres beruflichen und privaten Tagesablaufs, das umso größer ist, je kürzer die Kernzeit ist. Damit wird insbesondere auch die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtert. Für das Unternehmen bietet die gleitende Arbeitszeit den Vorteil, dass flexibler auf unterschiedliche Arbeitsbelastungen reagiert werden kann. Außerdem zeigen sich Mitarbeiter bei gleitender Arbeitszeit oft motivierter. Auch die Entzerrung des Berufsverkehrs in den städtischen Ballungszentren ist häufig ein Beweggrund für die Einführung von gleitenden Arbeitszeiten. Die Kernzeit (auch Kernarbeitszeit) soll gewährleisten, dass die Mitarbeiter zu den üblichen Geschäftszeiten anwesend sind und für die Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigten sowie für den Kontakt zu Externen (z. B. Kunden) zur Verfügung stehen. Sie kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren, möglich ist auch eine saisonabhängige Veränderung innerhalb eines Betriebes. Oft beginnt die Kernzeit an Werktagen zwischen 8.30 und 10.00 Uhr und endet zwischen 14.30 und 16.00 Uhr (freitags möglicherweise früher). Je weniger die Arbeitnehmer auf die Zusammenarbeit mit anderen angewiesen sind, desto kürzer kann die Kernzeit gewählt werden. Die Gleitzeit teilt sich in zwei Gleitzeitspannen, vor und nach der Kernzeit. Um zu verhindern, dass Mitarbeiter zu sehr unüblichen Zeiten arbeiten, wird ein so genannter Gleitzeitrahmen festgelegt. Üblich ist ein frühest möglicher Beginn der Gleitzeit zwischen 6.00 und 7.00 Uhr und ein Ende zwischen 19.00 und 20.00 Uhr. Für Teilzeitarbeitnehmer kann es jeweils gesonderte Regelungen geben. Die Einhaltung der Sollarbeitszeit (z. B. 40 Stunden pro Woche) wird durch Arbeitszeitkonten nachgewiesen, auf denen die geleistete Arbeitszeit erfasst wird. Über- und Unterstunden können in der Regel innerhalb der Gleitzeiten ausgeglichen werden; in Absprache mit dem Arbeitgeber kann ein Mitarbeiter Überstunden auch durch freie Tage (einschließlich der Kernzeiten) abbauen. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sind gehalten, darauf zu achten, dass Abweichungen von der Sollarbeitszeit innerhalb eines Zeitraums (z. B. eines Monats oder Jahres) nicht überhandnehmen. Die Einführung (bzw. Abschaffung) einer gleitenden Arbeitszeit sowie die Änderung einer bestehenden Gleitzeitregelung unterliegt der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. In der Betriebsvereinbarung kann neben der Festlegung von Kernzeit und Gleitzeitrahmen insbesondere vereinbart werden, bis zu welchem Maß Abweichungen von der Sollarbeitszeit zu tolerieren sind (Vermeidung verdeckter Überstunden) und welche Daten bei der Arbeitszeiterfassung gespeichert werden dürfen.
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