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Windows Live® Suchergebnisse BankgeheimnisEnzyklopädieartikel
Bankgeheimnis, Pflicht der in Kreditinstituten beschäftigten Personen, über die Vermögensverhältnisse der Kunden oder andere im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltene Informationen keine Auskünfte an Dritte zu erteilen. Steuerrechtlich unterliegen die Banken grundsätzlich der Auskunftspflicht; der Gesetzgeber hat ihnen jedoch bei Auskunftsersuchen Zurückhaltung auferlegt. Gegenüber dem Finanzamt sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Auskünfte an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung in der Bundesrepublik Deutschland (SCHUFA) sind ebenfalls gängige Praxis im bundesdeutschen Bankwesen. Die Kreditinstitute (sofern sie an die SCHUFA angeschlossen sind) melden alle Kredite, die sie vergeben wollen, an die SCHUFA und erhalten dann Informationen über den Schuldenstand des Kreditkunden und Ähnliches mehr. In der Schweiz hat das Bankgeheimnis seit 1934 Gesetzesrang. Wer als Bankangestellter einem Dritten, und sei es dem Finanzamt, Auskünfte über einen Kunden erteilt, macht sich strafbar. Diese in der Welt nahezu einmalige Rechtslage wurde Ende der neunziger Jahren von Schweizer Banken ins Spiel gebracht, als es darum ging, dort angelegte Fluchtgelder von Holocaust-Opfern an deren Angehörige auszuzahlen. Siehe auch Nummernkonto; Kapitalflucht
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