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Windows Live® Suchergebnisse BerufsbeamtengesetzEnzyklopädieartikel
Berufsbeamtengesetz, Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums im nationalsozialistischen Deutschland vom 7. April 1933. Das Gesetz ermöglichte den Nationalsozialisten die Entlassung jener Beamter, „die nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten”. Mit dieser Formulierung wurden nicht genehme Beamte politisch unter Druck gesetzt, vermeintliche politische Gegner der einsetzenden Führerdiktatur und „rassisch” Unerwünschte diskreditiert. Auf der Grundlage des Berufsbeamtengesetzes wurden schätzungsweise 1,5 Millionen Beamte entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, zum großen Teil unter deutlicher Kürzung des Ruhegehaltes. Neben der Entfernung von Kommunisten und Sozialdemokraten zielte das Gesetz besonders auch auf die Entlassung von „Beamten, die nicht arischer Abstammung sind”. Ausgenommen blieben bis 1935 Beamte jüdischer Herkunft, „die bereits seit dem ersten 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich gekämpft haben oder deren Väter und Söhne im Weltkrieg gefallen sind”. Urheber dieser einschränkenden Klausel war die konservative Machtelite um den Reichspräsidenten Hindenburg, die das Regime zwei Monate nach der Machtübernahme noch nicht ignorieren konnte. Mit der Bestimmung gegen Beamte „nicht arischer Abstammung” fand in dem Berufsbeamtengesetz erstmals der so genannte Arierparagraph Anwendung. Nach der 1. Durchführungsverordnung des Gesetzes vom 11. April 1933 galt als „nicht arisch”, „wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt”. Der beschönigende Titel Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums markiert den Auftakt zu scheinlegalen antisemitischen Maßnahmegesetzen des nationalsozialistischen Staates. Mit Kommunisten und Sozialdemokraten sind im Gesetz zwei weitere Gruppen genannt, die Opfer systematischer Verfolgung wurden.
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