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Bonität

Enzyklopädieartikel

Bonität (lateinisch bonitas: gute Beschaffenheit, Güte), die Güte einer Ware im Allgemeinen sowie die Güte des Bodens in der Land- und Forstwirtschaft. Im Besonderen wird mit dem Begriff Bonität die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens bezeichnet. Die Bonität einer Person oder eines Unternehmens beinhaltet dabei sowohl die erwartete Fähigkeit wie auch die Bereitschaft eines Schuldners, seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen nachzukommen.

Bei der Bonitätsprüfung eines Unternehmens bieten die zu erwartende Ertragsentwicklung, die individuelle Leistungsfähigkeit, die Vermögens- und Kapitalstruktur wie auch die wirtschaftliche Gesamtentwicklung – beispielsweise die Entwicklung des Arbeitsmarktes – wesentliche Prüfkriterien. Vor allem Jahresbilanzen, Handelregister- und Grundbuchauszüge, Gesellschaftsverträge sowie die über Banken und spezielle Auskunfteien erhältlichen Auskünfte werden hierbei zur Prüfung der Bonität herangezogen. Bei privaten Haushalten bilden die gegenwärtigen und zukünftigen Einkommens- wie auch die Vermögensverhältnisse den Maßstab für die Kreditwürdigkeit. Zur Prüfung müssen hierbei entsprechende Einkommens- und Vermögensnachweise erbracht werden, die gegebenenfalls durch Auskünfte – z. B. über Kontoführung und Verlauf früherer Kredite – ergänzt werden. Bei nicht zweifelsfrei festgestellter Bonität muss der Schuldner in der Regel entsprechende Sicherheiten erbringen. Dazu gehören Bürgschaften, Grundschulden oder spezielle Versicherungen zur Abdeckung des Risikos (siehe Kreditsicherheit).

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