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Bundesbank-Gewinn

Enzyklopädieartikel

Bundesbank-Gewinn, der in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Deutschen Bundesbank als Reingewinn ausgewiesene Jahresüberschuss.

Nach § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) ist diese verpflichtet, von ihrem Gesamtgewinn 20 Prozent, jedoch mindestens 250 Millionen Euro, einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen, soweit Letztere den Betrag von 2,5 Milliarden Euro unterschreitet. Der verbleibende Rest (Rein- oder Nettogewinn) ist der Bundesbankgewinn, den die Bank an den Bund abführen muss.

Wesentliche Quellen der Einnahmen sind Zinserträge aus dem Management der Devisenreserven sowie aus Krediten, die die rund 2 600 Banken in Deutschland zur Refinanzierung ihres laufenden Kreditgeschäfts bei der Notenbank aufnehmen. De facto ist der Gewinn also nur ein Nebenprodukt der Notwendigkeit, die Wirtschaft mit Geld zu versorgen. Da die Geldpolitik der Bundesbank nicht auf unternehmerische Gewinnmaximierung wie bei einer Geschäftsbank ausgerichtet ist, sondern auf Erhaltung von Preisstabilität und Verhinderung von Inflation, kann ein niedriger Gewinn sogar als Ausdruck einer erfolgreichen Notenbankpolitik gewertet werden. Denn niedrige Inflationsraten bedeuten niedrige Zinsen und damit niedrige Erträge.

Die Deutsche Bundesbank hatte zuletzt in den Jahren 1976 bis 1979 wegen der Schwäche des US-Dollars Verluste verbucht. Seitdem fließt der Nettogewinn in voller Höhe an den Bund. Für das Jahr 1997 wies die Bundesbank mit 24,2 Milliarden DM (12,4 Milliarden Euro) den bislang größten Gewinn aus. 2005 lag der Jahresüberschuss bei 2,87 Milliarden Euro.

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