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Windows Live® Suchergebnisse DeckungEnzyklopädieartikel
Deckung, Vermögenswerte zur Sicherung finanzieller Ansprüche und Leistungen, insbesondere im Bank- und Versicherungswesen. In der Geld- und Währungspolitik wird unter Deckung die Sicherung des Banknotenumlaufs durch entsprechende Wertreserven verstanden. Bei der Notendeckung muss die Zentralbank die entsprechenden Mittel bereithalten, um zurückgegebene Banknoten jederzeit einlösen zu können. Gesichert wird der Banknotenumlauf durch Reservehaltung in Form von Gold, Devisen oder durch Handelswechsel, Staatspapiere, Schecks und Wertpapiere (bankmäßige Deckung). Golddeckungspflicht bestand in Deutschland bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Im Bankwesen bezeichnet der Begriff Deckung innerhalb des Zahlungsverkehrs die Sicherung eines Schecks oder Wechsels durch vorhandene Geldmittel. Im Börsengeschäft sind damit Käufe zur Abdeckung vorangegangener Blankoverkäufe, etwa im Options- und Termingeschäft, gemeint. Das Hauptgeschäft einiger Banken besteht darin, kurzfristige Kredite (Kontokorrentkredite) oder Wechselkredite zu gewähren. Solche, die Bankschuldverschreibungen ausgeben und den Anleiheerlös an ihre Kreditnehmer weitergeben – z. B. die privaten Hypothekenbanken, die öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten, Landesbanken und Girozentralen – unterliegen besonders strengen Deckungsvorschriften. Sie sind verpflichtet, die Summe der Nennwerte der ausgegebenen Pfandbriefe in gleicher Höhe in Form von erststelligen Hypotheken (Deckungshypotheken) abzusichern (Realkredit). Diese müssen in ein Hypothekenregister eingetragen und von einem Treuhänder überwacht werden. Im Versicherungswesen müssen zur Deckung der Versicherungsleistungen entsprechende Rückstellungen vorhanden sein. Insbesondere für die Lebensversicherungen gelten ähnlich strenge Deckungsvorschriften wie für die Hypothekenbanken und Grundkreditanstalten; sie dienen vor allem der Risikovorsorge. Den Ansprüchen der Versicherten steht eine nach bestimmten Anlagevorschriften zusammengesetzte Vermögensmasse aus dem Deckungskapital (Deckungsstock) gegenüber; zugelassen sind Grundstücke, Hypothekendarlehen, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Investmentanteile und Beteiligungen. Bei der Kapitallebensversicherung und der kapitalgedeckten Altersvorsorge („Riester-Rente”) wird ein Teil der Prämie für den Aufbau von „Deckungskapital” für den Versicherungsnehmer verwendet. Die übrigen Beitragsteile werden für die Deckung des vorzeitigen Todesfallrisikos benötigt. Das Deckungskapital kann vom Versicherungsnehmer jederzeit zum Ablauf eines Monats „zurückgekauft” werden oder durch ein Policen-Darlehen beliehen werden.
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