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Windows Live® Suchergebnisse EdiktEnzyklopädieartikel
Edikt (von lateinisch edicere: aussprechen, verkünden), ursprünglich mündliche Bekanntmachungen eines römischen Magistrats über – im Rahmen seiner Befugnisse – beschlossene Gesetzesmaßnahmen (ius edicendi). Später wurden diese Mitteilungen schriftlich fixiert, sie galten allerdings trotzdem nur für die Amtszeit des jeweiligen Magistrats, wurden jedoch in der Regel von den Nachfolgern bestätigt bzw. erneuert. Grundlegende Bedeutung für die Entwicklung des bürgerlichen Rechts (fußend auf den Zwölftafelgesetzen, leges duodecim tabularum) kommt dem alljährlichen Edikt des Stadtprätors (praetor urbanus) zu, worin die Grundsätze, juristischen Formeln und Verfahrensweisen der von den Prätoren vorgenommenen Rechtsprechung niedergelegt waren. Es blieb im Kern Jahr für Jahr unverändert, weshalb Kaiser Hadrian es kodifizieren ließ; von da an hatte es als edictum perpetuum dauerhafte Gültigkeit. Im Prinzipat galt die Bezeichnung Edikt auch für einen kaiserlichen Erlass, der Gesetzeskraft besaß. Im Mittelalter und in der Neuzeit wurde die Form des Edikts als eines auf einen bestimmten Sachverhalt bezogenen Gesetzes von den Kaisern und besonders den französischen Königen übernommen (z. B. das Edikt von Nantes).
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