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Windows Live® Suchergebnisse EinkünfteEnzyklopädieartikel
Einkünfte, Gewinn oder Überschuss der Einnahmen abzüglich Werbungskosten, erzielt aus sieben nach dem Einkommensteuergesetz festgelegten Einkunftsarten. Die sieben Einkommensteuerarten sind im Einkommensteuergesetz (§ 2 EStG) geregelt. Zu den Einkunftsarten zählen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (darunter fallen auch Wein-, Garten-, Gemüse und Obstbau, Baumschulen, Tier- bzw. Fischzuchtbetriebe, Imkerei, Jagd und die Veräußerung des Betriebes oder von Betriebsteilen); Einkünfte aus Gewerbebetrieben (hierzu zählen Einkünfte aus allen gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteilen von Gesellschaften und der Veräußerung der Anteile); Einkünfte aus selbständiger Arbeit (hierzu zählen Einkünfte aus Freien Berufen und Aufsichtsratstätigkeiten); Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehälter, Löhne, Provisionen, Tantiemen, Gratifikationen usw.); Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Kapitalforderungen oder aus Sparguthaben, Dividenden und Ähnliches sowie Einkünfte aus dem Verkauf von Dividendenscheinen, Zinsscheinen usw.), abgezogen werden kann hier der Sparerfreibetrag; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z B. von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen, Sachgütern) oder aus der Überlassung von gewerblichen oder künstlerischen Urheberrechten; Sonstige Einkünfte (Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, Unterhaltsleistungen, Leibrenten usw.).
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