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Windows Live® Suchergebnisse ErblandeEnzyklopädieartikel
Erblande, diejenigen Gebiete innerhalb der Territorien der Landesherren, die sie auf Grund alten Erbrechtes besaßen. Den Erblanden kam insofern eine außerordentliche Bedeutung zu, da hier in Abgrenzung zum Reichsrecht und gegenüber den Landständen sowie auch in Abgrenzung zu den territorialen Neuerwerbungen der Landesherren besondere Rechte und Machtbefugnisse privatrechtlicher Art geltend gemacht werden konnten, deren Grundlage das Erbrecht war. Die Erblande bildeten die Stammlande der jeweiligen landesherrlichen Dynastien und waren Basis und Kern ihrer territorialen Macht. In Österreich z. B. waren die habsburgischen Länder westlich der Leitha die Erblande in Unterscheidung zu den späteren Erwerbungen wie Ungarn oder den italienischen Territorien.
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