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Erzkanzler

Enzyklopädieartikel

Erzkanzler, mittellateinisch archicancellarius, das älteste und höchste der Erzämter. Das Amt des Erzkanzlers entstand aus der Verbindung des geistlichen Amtes des Erzkapellanates mit dem politisch-administrativen Amt des Kanzleivorstandes. Der Erzkaplan nahm bereits unter den frühen Karolingern als Vorstand der am Königshofe tätigen Geistlichkeit eine bevorzugte Stellung ein. Ludwig der Deutsche legte 854 die beiden Ämter zusammen, indem er dem Erzkaplan die Leitung der Kanzlei übertrug; seit 870 blieben beide Ämter miteinander verbunden. Das Erzkanzleramt wurde bereits im 11. Jahrhundert nach den Teilreichen unterteilt. Für Deutschland erhielt der Erzbischof von Mainz die Erzkanzlerwürde, für Italien der Erzbischof von Köln und für das Königreich Arelat zunächst der Erzbischof von Besançon, im 14. Jahrhundert dann der Erzbischof von Trier. Bereits recht bald wurde dieses Amt ein mehr oder weniger reines Ehrenamt, während die tatsächliche Kanzleiorganisation der Kanzler übernahm, der die Urkunden in Vertretung des Erzkanzlers unterzeichnete.

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