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Windows Live® Suchergebnisse FemegerichtEnzyklopädieartikel
Femegericht, Bezeichnung für ursprünglich in Westfalen nachweisbare so genannte heimliche Gerichte im Mittelalter, auch Frei- oder Stuhlgerichte genannt, die ihren Ursprung in der germanischen Rechtstradition haben. Die etymologische Herkunft des Wortes Feme ist nicht eindeutig geklärt. Den Vorsitz im Femegericht führte ein Freigraf; die Freischöffen, auch Femegenossen genannt, fällten das Urteil. Die Freischöffen waren verpflichtet, die Geheimnisse des Femegerichts streng zu wahren. Kaiser Karl IV. machte sich die Einrichtung der Feme zu Nutze und erhob die Femegerichte zu Landfriedensgerichten, was eine Ausdehnung der Femegerichte auf das gesamte deutsche Reichsgebiet zur Folge hatte. Allerdings wurde die Feme vor allem von den Städten bekämpft und verlor durch die Beschlüsse des Wormser Reichstages von 1495 (Ewiger Landfriede und Schaffung des Reichskammergerichts) fast völlig an Bedeutung. Anklage vor dem Femegericht erhob entweder die in ihren Rechten verletzte Person oder ein Freischöffe. Folgte man als Angeklagter der Ladung nicht, so wurde man „verfemt”, und die Freischöffen konnten den Beklagten jederzeit hängen, sofern sie seiner habhaft wurden. Das Femegericht entschied entweder auf Freispruch oder auf Tod durch Erhängen. Die Todesurteile wurden jedoch selten vollstreckt. Folter wurde bei den Gerichtsverfahren nie angewendet. In neuerer Zeit erfuhr der Begriff eine Bedeutungsverengung im Sinne von „geheimes und illegales Gericht”.
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