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Frauenwahlrecht

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Rosa LuxemburgRosa Luxemburg

Frauenwahlrecht, erst Ende des 19. Jahrhunderts eingeleitete Reform des bis dahin allenfalls Männern zugestandenen allgemeinen Wahlrechts, die auch den Frauen gleichberechtigt ein Stimmrecht bei der Wahl von Parlamenten und politischen Funktionsträgern zugestand und ihnen die Möglichkeit eröffnete, sich selbst für ein Mandat zu bewerben.

Am frühesten wurde das Frauenwahlrecht in Neuseeland eingeführt (1893), gefolgt von Australien (1902), Finnland (1906) und Norwegen (1913). Während und kurz nach dem 1. Weltkrieg (1914-1918) erhielten die Frauen in Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Österreich, Deutschland, Luxemburg und in den USA das Recht zu wählen. In Großbritannien wurde es 1928, in Frankreich 1944, in Italien 1945, in Japan 1947, in Belgien 1948 und in der Schweiz 1971 eingeführt. Die Schlusslichter bildeten Portugal und Spanien, wo den Frauen erst seit 1975 bzw. 1977 die Stimmabgabe gestattet ist.

In den meisten Demokratien herrscht noch immer eine auffällige Diskrepanz zwischen dem Anteil der Frauen, die zur Wahl gehen, und der Anzahl der Frauen, die sich zur Wahl stellen bzw. ein Mandat erhalten. So schwankt etwa der Anteil der Frauen in den Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland zwischen 10 und 30 Prozent, im Bundestag liegt er bei unter 20 Prozent.

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