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Windows Live® Suchergebnisse Freie BerufeEnzyklopädieartikel
Freie Berufe, selbständige Tätigkeit im wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Bereich. Das Einkommensteuergesetz gibt keinen endgültigen Aufschluss darüber, welche Berufe als freiberuflich gelten, es werden aber wesentliche Beispiele aufgeführt: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe zählen demnach dazu. Freiberufliche Tätigkeiten genießen im Gegensatz zu anderen Tätigkeiten etliche Privilegien, sie sind aus dem Recht der gewerblichen Wirtschaft ausgeklammert und nur einkommensteuerpflichtig. Freiberufler sind nicht als Kaufleute tätig, wodurch keine Gewerbesteuern anfallen. Außerdem ist keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde notwendig, der Freiberufler muss sich nur beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Er ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig, eine Befreiung gibt es z. B bei Umsätzen aus der Tätigkeit als Zahnarzt oder Arzt.
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