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Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Enzyklopädieartikel

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), unabhängiges Organ der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), deren Aufgabe die Begutachtung von Filmen im Sinne des Jugendschutzes ist. Die 1948 in Wiesbaden gegründete Institution sollte zunächst die Kontrollorgane der westlichen Besatzungsmächte ersetzen. Zunächst bestand die Aufgabe der FSK darin, Filme und andere Medien auf nationalsozialistische Inhalte zu überprüfen.

Die FSK besteht aus Vertretern von Staat und Filmwirtschaft (keine Firmenvertreter) sowie gesellschaftlichen Interessenverbänden (z. B. Kirchen). Finanziert wird sie durch Zahlungen der Auftraggeber (z. B. Filmverleiher). Die FSK ist die begutachtende Stelle, ihre Ergebnisse werden von den Obersten Landesbehörden, deren Aufgabe im Jugendschutzgesetz von 1985 verankert ist, übernommen. Die FSK prüft in drei – in Einzelfällen auch vier – Instanzen (Arbeits-, Haupt-, Rechts- und Überprüfungsausschuss) Kino- und Videofilme und deren Werbeunterlagen. Für Kurzfilme, Musikvideos und Bildungsprogramme wurden einfachere Verfahrensabläufe festgelegt. Grundlage der Einschätzung eines Filmes sind das Jugendschutzgesetz vom 25. Februar 1985 sowie die Bestimmungen zum Feiertagsschutz und Vertrauensschutz. Erst seit 1972 dürfen Filme ohne Prüfung der FSK öffentlich und nur Erwachsenen gezeigt werden.

Die einzelnen Einstufungen für Medien lauten: „Freigegeben o. A.” (ohne Altersbeschränkung), „Freigegeben ab 6 Jahren”, „Freigegeben ab 12 Jahren”, „Freigegeben ab 16 Jahren” und „Freigegeben ab 18 Jahren”.

Siehe auch Filmzensur; Zensur

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