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Fron

Enzyklopädieartikel

Fron (von althochdeutsch fro: „Herr”, „Gott”), Bezeichnung für zwangsweise Dienstleistungen in Form von körperlichen Arbeiten für unterschiedliche Herrschaftsträger. Frondienste gehörten im Mittelalter neben Abgaben zu den Hauptpflichten der bäuerlichen Bevölkerung gegenüber der Grund- oder Gutsherrschaft. Art und Dauer der Frondienste waren von den unterschiedlichen Typen der Grundherrschaft abhängig und nach Epochen, Landschaften und Herrschaftsformen unterschiedlich ausgeprägt; im Früh- und Hochmittelalter unterschied man zwischen unbemessenen Frondiensten, die täglich bzw. unbegrenzt zu leisten waren, solchen, die an bestimmten Tagen der Woche zu leisten waren, und solchen, die hauptsächlich im Frühjahr und Herbst verlangt wurden. Nach der Art der Frondienste unterschied man Spanndienste – Arbeiten, für die der Besitz eines Gespanns Voraussetzung war, wie etwa die Bestellung des Ackers – und Handdienste, also z. B. Tätigkeiten auf dem Gutshof.

Fron musste im frühen Mittelalter in erster Linie der Grund- und Leibherrschaft geleistet werden, später mehr der Gerichts- und Landesherrschaft, wobei sich grund- und gerichtsherrschaftliche Rechte besonders seit dem Hochmittelalter vielfach überlagerten. Es gelang dabei einerseits den Grundherren, ihren Anspruch auf Frondienste durch gerichtsherrliche Rechte zu steigern, andererseits gelang es den Gerichts- und Territorialherren, die Rechte der Grundherren zu ihren Gunsten zu beschneiden. Zu Frondiensten waren neben unfreien und halbfreien auch freie Bauern verpflichtet, die grundherrliches Zinsland bebauten. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatten sich die oft drückenden Frondienste in den meisten Gebieten Westdeutschlands und Frankreichs auf wenige Frontage pro Jahr verringert. Ihre rechtliche Basis war zudem in der Regel von der Grundherrschaft zur Gerichts- und Landesherrschaft verlagert worden.

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