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Führerstaat

Enzyklopädieartikel

Führerstaat, Bezeichnung für das in „Führer” und „Gefolgschaft” gegliederte Staats- und Gesellschaftsmodell im nationalsozialistischen Staat. Das als „germanische Demokratie” bezeichnete Führerprinzip verpflichtete die „Gefolgschaft” zu Treue und Gehorsam und wurde seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten über die NSDAP hinaus schrittweise auf den gesamten Staat übertragen. Wichtigste Etappen auf dem Weg zum Führerstaat waren die alle Individualrechte aufhebende Reichstagsbrandverordnung (28. Februar 1933), das Ermächtigungsgesetz (24. März 1933) und die Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in der Person Hitlers als dem „Führer und Reichskanzler” (2. August 1934). Reichswehr, Beamte und Minister hatten seit August 1934 ihren Eid nicht mehr auf den Staat und seine Verfassung, sondern dem „Führer” persönlich zu leisten. Im Selbstverständnis der Nationalsozialisten galt Hitler als „vom Schicksal gesandt” und daher in seiner Herrschaftsausübung über das deutsche Volk als seiner „Gefolgschaft” keinen Beschränkungen unterworfen. In der Folgezeit unterband Hitler alle Versuche der Verfassungsjuristen, das Dritte Reich auf die Grundlage einer Verfassung zu stellen und somit auch den „Führer” in ein Rechtssystem einzubinden. Folge war ein Führerabsolutismus sowohl Hitlers als auch der ihm unmittelbar verantwortlichen Führer der einzelnen nationalsozialistischen Organisationen (Reichsführer SS; Führer der Deutschen Arbeitsfront etc.). Im Gegensatz zur Weimarer Republik, deren Verfassung im nationalsozialistischen Staat formal nie aufgehoben wurde, sollte im Führerstaat die Zuteilung nahezu unbegrenzter Kompetenzen an Einzelpersönlichkeiten Entscheidungsprozesse beschleunigen und effektivieren.

Damit griffen die Nationalsozialisten eine staatsbürgerliche Kritik auf, die bereits während der Weimarer Republik entstanden war und mangelnde Handlungsfähigkeit des Staates für die missliche Lage des Volkes verantwortlich machte. Rechte des Einzelnen, auch wenn sie vom Staat beschlossen wurden, galten als unzulässige Behinderung des staatlichen Zugriffs auf den Einzelnen. Eine Behinderung effektiven Handelns entdeckte der Staat auch bei sich selbst, nämlich im „Bürokratismus” und der Bindung staatlichen Handelns an Verfahrensregeln, auch wenn diese selbst gesetzt sein mochten. Der nationalsozialistische Führerstaat war demnach ein konsequentes Programm zur Emanzipation der Staatsgewalt.

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