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Windows Live® Suchergebnisse Gasteiner KonventionEnzyklopädieartikel
Gasteiner Konvention, zwischen Preußen und Österreich am 14. August 1865 in Bad Gastein geschlossener Vertrag über die gemeinsame Verwaltung Schleswigs und Holsteins. Nach dem Sieg im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 bestand zwischen den beiden deutschen Großmächten zunächst Uneinigkeit über das weitere Schicksal der beiden Fürstentümer: Österreich wollte sie als eigenständige Herzogtümer aufrechterhalten, Preußen plädierte für die Annexion. Sie entschieden sich schließlich für eine gemeinsame Verwaltung (Kondominium) der beiden Herzogtümer, über die es allerdings schon bald zu neuerlichen Spannungen zwischen Österreich und Preußen kam. Während eines Kuraufenthaltes in Bad Gastein erreichte der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck dann mit dem österreichischen Gesandten in der Gasteiner Konvention eine Neuregelung des Kondominiums über die beiden Herzogtümer: Danach hielten die beiden Mächte die gemeinsame Oberhoheit über Schleswig und Holstein formal aufrecht, jedoch übernahm Preußen die Verwaltung von Schleswig und Österreich die von Holstein, das nun zwischen Preußen und dem preußisch verwalteten Schleswig eingekeilt war. Preußen sicherte sich außerdem das Durchgangsrecht durch Holstein sowie die Genehmigung, einen Kanal durch Holstein zu bauen. Trotz dieser Neuregelung schwelte der preußisch-österreichische Konflikt weiter, bis er 1866 im Deutschen Krieg eskalierte. Siehe auch Schleswig-holsteinische Frage
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