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Windows Live® Suchergebnisse Gau (von mittelhochdeutsch göu, gou: „Landschaft”, „Bezirk”), ursprünglich Bezeichnung für einen germanischen Stammes-, Herrschafts- oder Verwaltungsbezirk, von der Geschichtswissenschaft als Begriff auch auf andere Epochen und Kulturen übertragen und von der NSDAP auf ihre Gebiets- bzw. Organisationseinheiten angewandt. Die Verwaltungseinheiten im alten Ägypten – seit dem 2. Jahrtausend v. Chr. waren es 42 – mit jeweils einem Fürsten an der Spitze bezeichnet die Geschichtswissenschaft als Gaue. In germanischer Zeit war der Gau (lateinisch pagus) der Siedlungsbezirk eines Stammes, Stammesteiles, eines oder mehrerer Geschlechtsverbände und oftmals deckungsgleich mit den Herrschaftsbereichen von Kleinkönigen (Gaukönigen). Im Frankenreich wurde die Gauverfassung dann durch die Grafschaftsverfassung abgelöst, wobei die Gauverfassung die Grundlage der Grafschaftsverfassung bildete. In neuerer Zeit wurde der Begriff Gau von der Turn- und Jugendbewegung zur Bezeichnung ihrer regionalen Untergliederungen wieder aufgenommen und von Hitler nach der Neugründung der NSDAP 1925 als Bezeichnung für die regionalen Organisationseinheiten der Partei aufgegriffen. In der Parteihierarchie bildete der Gau die oberste regionale Einheit, gefolgt von Kreis, Ortsgruppe, Zelle und Block; an der Spitze eines jeden Gaus stand ein Gauleiter. In Folge von Teilungen und Fusionen variierte die Anzahl der Gaue vor 1933; später kamen durch Annexionen (Österreich und Sudetenland 1938, Wartheland 1941) neun weitere hinzu. Im Unterschied zu den Gauen des „Altreichs” spielten die neuen Gaue als so genannte „Reichsgaue” nicht nur als parteipolitische, sondern auch als staatliche Funktionsträger eine wichtige Rolle. Ende 1941 existierten im Reichsgebiet 42 Gaue, die Auslandsorganisation der NSDAP galt als 43. Gau.
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